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Rohrkennzeichnung nach DIN 2403, ASR A1.3, TRGS 201

Rohrkennzeichnung nach DIN 2403, ASR A1.3, TRGS 201 - Anwendung der neuen GHS/CLP

  • Setzen Sie auf normgerechte Rohrleitungskennzeichnung
  • Kennzeichnen Sie nach aktuellen Kennzeichnungsstandards gemäß DIN 2403, ASR A1.3 und TRGS201
  • Alle Informationen und passende Produkte

Umstellung auf die GHS/CLP Gefahrenpiktogramme

Die Umstellung der Gefahrstoffkennzeichnung auf GHS/CLP zum Stichtag 01. Juni 2015 wirkt sich auch auf die Rohrkennzeichnung aus. Die Übergangsfrist für Lagerbestände lief zum 01.06.2017 aus. Für Rohrleitungen mit Gefahrstoffen sind dazu die GHS-Gefahrenpiktogramme anzuwenden. Eine eindeutige Zuordnung der alten Symbole zu den neuen GHS-Piktogrammen ist leider nicht zuverlässig möglich. Für eine schnelle Übersicht finden Sie auf dieser Seite zahlreiche Stoffe und Gemische als Stoffregister nach den Gruppen-Kennfarben aufgelistet. Zuverlässige Angaben zur Gefahrensymbol-Auswahl finden Sie im Sicherheitsdatenblatt Ihres Lieferanten oder über die Online-Suche GisChem.

» Weitere Informationen zur Rohrkennzeichnung gemäß DIN 2403, ASR A1.3 und TRGS 201

Infoblatt Rohrkennzeichnung
Vorschaubild Leitfaden Rohrkennzeichnung GHS
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Übersicht Gruppen-Kennfarben

Gruppe 0:
Sauerstoff

Gruppe 0: Sauerstoff

Gruppe 1:
Wasser

Gruppe 1: Wasser

Gruppe 2:
Dampf

Gruppe 2: Dampf

Gruppe 3:
Luft

Gruppe 3: Luft

Gruppe 4:
Brennbare Gase

Gruppe 4: Brennbare Gase

Gruppe 5:
Nicht Brennbaren Gase

Gruppe 5: Nicht Brennbaren Gase

Gruppe 6:
Säuren

Gruppe 6: Säuren

Gruppe 7:
Laugen

Gruppe 7: Laugen

Gruppe 8:
Brennbare Flüssigkeiten

Gruppe 8: Brennbare Flüssigkeiten

Gruppe 9:
Nicht brennbare Flüssigkeiten

Gruppe 9: Nicht brennbare Flüssigkeiten


Die europäische Richtlinie 92/58 EWG verpflichtet dazu, Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz vorzusehen. Rohrleitungen, die gefährliche Stoffe oder Gemische transportieren müssen gekennzeichnet werden. In den folgenden Absätzen erfahren sie warum eine Rohrkennzeichnung wichtig ist und wie sie bei der Kennzeichnung ihrer Rohre am sichersten vorgehen.

Vermeiden Sie zusätzliche Kosten!

Indem Sie in eine gute und deutliche Rohrkennzeichnung investieren, beugen Sie zusätzlichen Kosten vor. Arbeitsunfälle verursachen nicht nur physisches Leid, sondern bedeuten für den Arbeitgeber unter Umständen finanzielle Belastungen.

Gewinnen Sie Zeit!

Eine gute und deutliche Kennzeichnung gewährleistet eine bessere Einsicht in die Konstruktion. Ein schnelles und deutliches Verständnis ist vor allem wichtig für neue Mitarbeiter und/oder externe Unternehmer, die zeitweilig in Ihrem Betrieb arbeiten. Außerdem werden Wartungsarbeiten effizienter ausgeführt, unnötiges Suchen wird vermieden und die Gefahr für Unfälle und Irrtümer wird wesentlich verringert.

Sollte sich dennoch ein Unfall ereignen, so werden dank einer guten Kennzeichnung auf jeden Fall kostbare Sekunden gewonnen, wodurch sogar Leben gerettet werden können.

Kennzeichnen Sie richtig - Umfang und Größe der Rohrkennzeichnung

Rohrleitungen sollten über den kompletten Umfang und über die gesamte Rohrlänge alle 10 m sowie an betriebswichtigen und gefahrenträchtigen Punkten (Anfang, Ende, Wanddurchführungen, Armaturen) deutlich und dauerhaft gekennzeichnet werden. Für die Kennzeichnung sind Schilder sowie selbstklebende Folien oder Bänder zu verwenden, die Rohre selbst können in der entsprechenden Gruppenfarbe gestrichen werden. Rohre sollten von allen Seiten sichtbar gekennzeichnet werden und es sollte dabei darauf geachtet werden, dass ein entsprechender Rohrumfang mit der richtigen Größe gekennzeichnet wird.

Die Größe der Kennzeichnung wird nach der erforderlichen Erkennungsweite und die damit verbundene Schriftgröße bestimmt. Werden Gefahrenpiktogramme zusammen mit der Gefahrenbezeichnung an Rohrleitungen eingesetzt, ist nach ASR A1.3 zu beachten, dass die Seiten des kombinierten Zeichens üblicherweise ein Verhältnis von 1,4:1 haben muss.

Wir empfehlen bei Rohrkennzeichnung ohne Gefahrenpiktogramme folgende Größen:

  • 12 x 150 mm bei 12- 25 mm Rohrdurchmesser
  • 26 x 250 mm bei 25-57 mm Rohrdurchmesser
  • 37 x 355 mm bei 40-83 mm Rohrdurchmesser
  • 52 x 500 mm ab 80 mm Rohrdurchmesser und mehr

Wir empfehlen bei Rohrkennzeichnung mit Gefahrenpiktogrammen folgende Größen:

  • 26 x 250 mm bei 25-57 mm Rohrdurchmesser
  • 37 x 355 mm bei 40-83 mm Rohrdurchmesser
  • 52 x 500 mm ab 80 mm Rohrdurchmesser und mehr

Fakten - Was Sie zur Kennzeichnung wissen müssen

Ihre Rohrleitungskennzeichnung muss sich aus folgenden Elementen zusammensetzen.
(Dabei ist ein Gefahrenpiktogramm nur bei Gefahrstoffen einzusetzen)

Elemente Rohrkennzeichnung

1. Gruppenfarbe / Zusatzfarbe

Stoffe in Rohrleitungen werden nach ihren allgemeinen Eigenschaften in 10 Gruppen eingeteilt. Um diese Gruppen auf den ersten Blick zu unterscheiden, wurde jeder Gruppe eine spezielle Farbe zugeteilt. Die Gruppen- und Zusatzfarben bilden die Basis jeder Kennzeichnung. Die Zusatzfarben sind nötig um brennbare von nicht brennbaren Stoffen zu unterscheiden.

Rot signalisiert brennbare Gase und Flüssigkeiten, während schwarz nicht brennbare Flüssigkeiten und Gase signalisiert. Dabei sollte nach aktueller DIN 2403 das Verhältnis der Breite der Gruppenfarbe zur Breite der Zusatzfarbe 2:1 betragen. Eine Unterscheidung der Rohrleitungsfarben ist im Sinne der sachgerechten Instandhaltung und der wirksamen Brandbekämpfung unerlässlich.

2. Durchflussstoff

Der Durchflussstoff ist durch Angabe des Namens, einer chemischen Formel oder einer Kennzahl in der entsprechenden Farbe anzuschreiben, dabei kann der Durchflusstoff ein Stoff oder Gemisch sein.

Stoffe sind chemisch einheitliche Verbindungen mit bestimmten, typischen Eigenschaften, z. B. Wasser oder Alkohol.

Gemische (bislang als „Zubereitungen“ bezeichnet) sind Stoffverbindungen, die aus mindestens zwei Reinstoffen bestehen, z. B. Benzin oder Dieselkraftstoff.

Gemäß der DIN 2403:2014-06 gilt, dass Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff zu kennzeichnen sind. Denn nur so können im Falle eines Lecks oder Unfalls der Stoff oder das Gemisch sofort erkannt und die richtigen Maßnahmen ergriffen werden. In der oben dargestellten Übersicht gelangen Sie mit einem Klick auf eine Gruppe zu einer Auswahl von typischen Durchflussstoffen. Sollte Ihr Stoff hier nicht aufgeführt sein, können Sie Ihre konkrete Stoffbezeichnung in Auftrag geben.

3. Gefahrenpiktogramme

Wenn Ihr Durchflussstoff als Gefahrgut eingestuft ist, müssen Sie zusätzlich das Gefahrensymbol (bzw. maximal vier zutreffende Symbole) anbringen.

Bereits seit dem 01.12.2010 müssen Stoffe nach der neuen GHS/CLP-Verordnung gekennzeichnet werden. Ab dem 01.06.2015 ist die Kennzeichnung von Gemischen nach GHS/CLP ebenso gesetzlich vorgeschrieben

Rohrkennzeichnung Erdgas
Rohrkennzeichnung Übergangsfrist

Die Kennzeichnung nach GHS besteht aus speziellen Gefahrensymbolen, die leicht verständlich auf eine bestimmte Gefahr hinweisen.

GHS01 Explodierende Bombe
GHS02 Flamme
GHS03 Flamme über Kreis
GHS04 Gasflasche
GHS05 Ätzwirkung
GHS06 Totenkopf

Explodierende Bombe

GHS01

Flamme

GHS02

Flamme über Kreis

GHS03

Gasflasche

GHS04

Ätzwirkung

GHS05

Totenkopf

GHS06

GHS07 Ausrufezeichen
GHS08 Gesundheitsgefahr
GHS09 Umweltgefahr

Ausrufezeichen

GHS07

Gesundheitsgefahr

GHS08

Umweltgefahr

GHS09

Die Symbole können durch Signalwörter ergänzt werden. Für die ursprünglichen englischen Begriffe "Danger" und "Warning" werden im deutschsprachigen Raum “Gefahr” und “Achtung” verwendet. Die Signalwörter sind nicht zwingend mit einzubringen, können aber je nach Einstufung der Gefährdungsbeurteilung zu einem wichtigen Element werden. So wird in der TRGS zwischen einer vollständigen und vereinfachten Darstellung unterschieden. Je höher die Gefährdung, umso zwingender wird das zusätzliche Anbringen eines Signalwortes.

Die TRGS hält in Abschnitt 4.3 folgendes fest: Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass eine vollständige Kennzeichnung bei Tätigkeiten nicht notwendig ist, kann eine vereinfachte Kennzeichnung angewendet werden. Vereinfachungen, d. h. Abweichungen von der vollständigen Kennzeichnung setzen eine entsprechende Betriebsanweisung mit der zugehörigen Unterweisung der Beschäftigten über die an den Arbeitsplätzen auftretenden Gefahren und die Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen voraus.

4. Richtungspfeil

Die Fließrichtung des Durchflussstoffes im Rohr wird durch den Richtungspfeil des Rohrmarkierers angegeben. Die DIN 2403:2014-06 hält dabei fest, dass Richtungspfeile in Gruppenfarbe oder Schriftfarbe dargestellt werden können. Im Falle einer Kennzeichnung durch Gefahrenpiktogramme, muss der Richtungspfeil immer auf der gegenüberliegenden Seite der Gefahrenpiktogramme angebracht werden. Pfeilspitze entsprechend der Fließrichtung

Rohrmarkierer linksweisend
Rohrmarkierer rechtsweisend

Rohrkennzeichnung - Arbeiten Sie rechtssicher!

Die Kennzeichen für Rohrleitungen zählen zu den Sicherheitskennzeichen und sind daher streng geregelt. Um eine möglichst einheitliche und sichere Kennzeichnung zu gewährleisten, sollten folgende Vorschriften und Normen Ihrer Rohrleitungen beachtet werden.

Europäische Richtlinie 92/58 EWG - "Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz"

Die Richtlinie legt fest: "Der Arbeitgeber hat eine Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz ... vorzusehen ... wenn die Risiken nicht durch ... technische Schutzmittel oder durch arbeitsorganisatorische Maßnahmen ... vermieden oder ausreichend begrenzt werden können."

Anhang III der Richtlinie enthält die "Mindestvorschriften für die Kennzeichnung von Behältern und Rohrleitungen". Dort heißt es "... die sichtbar verlegten Rohrleitungen, die ... gefährliche Stoffe oder Zubereitungen enthalten bzw. transportieren, müssen mit einer in diesen Richtlinien vorgesehenen Kennzeichnung (Piktogramm oder Symbol auf farbigem Grund) versehen sein..."

Arbeitsstättenverordnung

Auch die Arbeitsstättenverordnung fordert Kennzeichnungen an Rohrleitungen, wenn die Risiken für Sicherheit und Gesundheit anders nicht zu vermeiden sind. Die Anforderungen sind in der Verordnung recht allgemein formuliert: "Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ... hat nach dem Stand der Technik zu erfolgen." Konkretere Vorgaben zur Rohrkennzeichnung finden Sie in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), speziell in der ASR 1.3.

ASR 1.3 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

Hier finden Sie viele Informationen, die für Sicherheitszeichen generell gelten. So ist zum Beispiel festgelegt, dass die Kennzeichen als Schilder, Aufkleber oder als aufgemalte Kennzeichnung ausgeführt werden können. Wichtig ist, dass sie dauerhaft und deutlich erkennbar angebracht werden.

Deutlich erkennbar bedeutet unter anderem, dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe angebracht werden und die Bereiche ausreichend beleuchtet sind.

Mit Blick auf die Rohrleitungen verweist die ASR darauf, dass darin transportierte Gefahrstoffe gemäß Gefahrstoffverordnung, und hier speziell nach TRGS 201 ("Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen") eingestuft werden müssen.

Werden Gefahrensymbole zusammen mit der Gefahrenbezeichnung an Rohrleitungen eingesetzt, ist zu berücksichtigen, dass die Seiten des kombinierten Zeichens üblicherweise ein Verhältnis von 1,4 : 1 haben (Höhe : Breite).

Erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen! Sorgen Sie dafür, dass die Rohrkennzeichnung in Ihrem Unternehmen einheitlich und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften erfolgen. Auf welche Weise die Rohrkennzeichnung zu erfolgen hat, ist detailliert in der DIN 2403 geregelt.

DIN 2403 – Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff

Die Norm regelt die Kennzeichnung von Rohrleitungen, die nicht in der Erde verlegt werden. Danach sollen in Betrieben aller Art, z. B. Laboratorien, Gebäuden und Heizungsanlagen, die Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff durch farbige Schilder deutlich gekennzeichnet sein.

Die aktuelle Fassung der DIN 2403 vom Juni 2014 hat die Vorgängerversion von 2007 abgelöst. Jetzt sind auch Erläuterungen zur Erkennungsweite enthalten. Die Kennzeichnung muss mindestens 75 mm breit sein, die Schrift mindestens 5 mm hoch.

Rohre müssen über den gesamten Rohrumfang mit mindestens vier Kennzeichnungen versehen werden, sodass die Kennzeichnung von allen Betrachtungsseiten eindeutig erkennbar ist. Außerdem wurde die veränderte Gefahrstoff-Kennzeichnung nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) berücksichtigt.

Schilder mit Pfeilen für die Durchflussrichtung enthalten die Bezeichnung des Durchflussstoffes oder ein hierfür festgelegtes Kennzeichen und wenn nötig die entsprechenden Gefahrensymbole. Sie haben je nach Durchflussstoff eine bestimmte Farbe (siehe Tabelle oben) und sollten an den Rohrleitungen gut sichtbar angebracht werden und zwar am Anfang und am Ende der Rohrleitung sowie an betriebswichtigen Stellen, z. B. Ventile und Flanschen. Sie ersetzen Bedienungsschilder nicht.

Fachbeiträge Gefahrstoffkennzeichnung

GHS/CLP-Kennzeichnung seit einem Jahr endgültig Pflicht – gratis Infoblatt herunterladen

09.07.2018 07:50

Am 01. Juni 2015 endete die letzte Übergangsphase für GHS. Seitdem müssen auch Gemische mit GHS gekennzeichnet werden. Nur noch Restbestände durften bis zum 01.06.2017 mit der alten Gefahrstoffkennzeichnung in Umlauf gebracht werden. Mit einem kostenlosen Infoblatt gibt SETON eine Übersicht über die Kennzeichnung nach GHS und die wichtigsten Änderungen. Bereits seit 2010 gilt GHS für die Einstufung und Kennzeichnung von Reinstoffen. Zwischenzeitlich durfte bei Gemischen noch bis 2015 auch die alte Kennzeichnung verwendet werden. Mit dem Ende der Übergangsfrist endete auch diese Möglichkeit. Um Anwendern eine Hilfestellung zu geben, welche Anforderungen des Global Harmonisierten Systems (GHS) sie erfüllen müssen, hat SETON die wichtigsten Fakten in einem GHS-Infoblatt zusammengetragen.


GHS/CLP & DIN 2403 – So kennzeichnen Sie Rohrleitungen normgerecht

22.03.2016 02:29


Chemikalienkennzeichnung: Gestaltung von Gefahrstoffetiketten nach GHS/CLP

16.06.2015 03:00

Die Kennzeichnung nach GHS/CLP besteht nicht nur aus einer Sammlung von Gefahrstoffsymbolen. Neben den neuen Piktogrammen gehören auch eine ganze Reihe weiterer Bestandteile zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen gemäß GHS/CLP. Chemikalienkennzeichnung muss eine Reihe von Informationen wiedergeben, die für einen sicheren Umgang mit Gefahrstoffen nötig sind. So müssen Etiketten abhängig von der jeweiligen Einstufung des Stoffes […]