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Hinweisschilder zur Betriebskennzeichnung

Allgemeine Schilder zur Betriebskennzeichnung erhalten Sie bei SETON in folgenden Ausführungen:

  • Hinweisschilder aus Folie, Kunststoff, Aluminium

  • als Aufkleber, Hängeschild, Fahnenschild oder Winkelschild/Nasenschild

  • Mit Standardaufdruck oder Ihrem Wunschtext/Wunschsymbol

Sorgen Sie durch eine Beschilderung mit allgemeinen Betriebshinweisen für die Einhaltung geltender Vorschriften auf Ihrem Betriebsgelände.
Kennzeichnen Sie z.B. Gefahrenstellen, Raucherbereiche und Durchfahrverbote oder weisen Sie auf vorgeschriebene Verhaltensregeln hin. Mit einer eindeutigen Kennzeichnung Ihres Privateigentums / Betriebsgeländes weisen Sie zusätzlich auf
Schadens- oder Unfallgefahren hin und sichern sich gleichzeitig rechtlich ab.

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Weiterführende Informationen zum Thema: "Hinweisschilder zur Betriebskennzeichnung"

§ 9 „Zutritts- und Aufenthaltsverbote“ der BGV A1 besagt, dass ein Unternehmer dafür Sorge zu tragen hat, dass Unbefugte Betriebsteile nicht betreten, wenn dadurch eine Gefahr für Sicherheit und Gesundheit entsteht.

Hinweisschilder, die auf einem Betriebs- oder Werksgelände wichtige Verhaltensregeln vorgeben, auf Gefahren aufmerksam machen oder generelle Informationen liefern, werden unter allgemeiner Betriebskennzeichnung eingeordnet. Eindeutige Betriebskennzeichnungen, die für jeden nachvollziehbar sind, bilden eine sichere und unfallfreie Arbeitsumgebung. Hinweisschilder zur Betriebskennzeichnung sind für alle wichtigen Bereiche in und um Ihren Betrieb erhältlich. Dazu zählen Eintrittsverbote, Zutrittsverbote, Durchgangsverbote, Kennzeichnung für Raucherzonen und Rauchverbote, für Aufzugs-, Heiz- und Gasanlagen und zugelassene Höchstbelastungen bzw. Tragkräfte.

Betriebliche Kennzeichnung als Hinweis- und Warnfunktion

In vielen Fällen ist die eindeutige Kennzeichnung von Gefahrenbereichen gesetzlich vorgeschrieben, aber auch dort, wo nicht ausdrücklich ein Hinweis auf richtiges Verhalten gegeben werden muss, sind Hinweisschilder zur Betriebskennzeichnung oft sinnvoll. Bei Schadens- oder Unfallgefahren oder Missachtung einer Anweisung hat eine eindeutige Kennzeichnung zeitgleich auch eine wichtige rechtliche Funktion.

Warn- und Hinweisschilder weisen demnach Ihre Mitarbeiter, Gäste, Kunden und Besucher auf mögliche Gefahren hin und sorgen somit für mehr Sicherheit auf Ihrem Betriebsgelände. Ebenfalls geben Sie mit Hinweisschildern wichtige Anweisungen für unerwünschtes bzw. erwünschtes Verhalten. Zum Beispiel sind Hygienemaßnahmen auf einem Coronavirus-Hinweisschild sinnvoll in Ihrem Betrieb, um vor Infektionen zu schützen.

Übersicht der Materialien

  • Aluminium
  • Aluminium, formstabil
  • Kunststoff
  • Aluminium, hochgeprägt
  • Aluminium, Reflexfolie Typ 1
  • Vinylfolie

Ausführungen

  • Mit Symbol und Text (z.B. „Zutritt für unbefugte verboten“, „Kein Durchgang“ mit Stop-Symbol)
  • Mit schraffiertem Rand für mehr Aufmerksamkeit (z.B. „Privatgelände“, „Durchfahrt verboten“, „Warenannahme“)
  • Für den Nichtrauscherschutz (z.B. „Raucherzone“ „Absolutes Rauchverbot“)
  • Als Focusschild mit dem Zusatz „Achtung“, „Warnung“ oder „Vorsicht“ (z.B. „Achtung - Bitte Türe schließen“, „Vorsicht - Betreten auf eigene Gefahr“, „Warnung - Elektronische Überwachung“)

Erklärung der Materialien

Aluminium

Aluminiumschilder sind dank ihrer extremen Stabilität und Haltbarkeit ideal für den Außeneinsatz geeignet. Sie sind über mehrere Jahre UV-beständig und feuerfest. Durch den direkten Aufdruck auf die beschichtete Aluminiumplatte haben Sie ein elegantes, hochwertiges Aussehen.

Aluminium

Aluminium, hochgeprägt

Hinweisschilder aus Aluminium sind aufgrund ihrer Witterungsbeständigkeit ideal für den Außeneinsatz geeignet. Hochgeprägte Aluminiumschilder sind darüber hinaus durch die Einbrennlackierung besonders kratzfest und über mehrere Jahre UV-beständig.

Aluminium, hochgeprägt

Aluminium, formstabil / vandalismussicher

Formstabile, vandalismussichere Hinweisschilder bestehen aus 4 mm dickem, pulverbeschichtetem Aluminium. Durch das Einbrennverfahren des Aufdrucks sind diese Schilder Rostfrei und bis zu 10 Jahre UV-beständig. Vandalismussichere Betriebskennzeichnung ist leicht zu reinigen und daher weitestgehend resistent gegen Farben wie dauerhafte Marker oder Graffiti. Vandalismussichere Hinweisschilder sind ideal für den Einsatz in öffentlichen Gebäuden, auf Baustellen oder Parkplätzen geeignet.

Aluminium, formstabil

Aluminium, mit Reflexfolie Typ 1 (RA1/A)

Aluminiumschilder mit Reflexfolie Typ 1 (RA1/A) bestehen aus einem Reflexmaterial mit eingebundenen Mikroglasperlen mit min. 60 cd lx-1m-2. Hinweisschilder mit Reflexionsfolien des Typ 1 kommen insbesondere dann zum Einsatz, wenn man sich in nicht dauerhaft gut ausgeleuchteten Bereichen befindet und somit bei Dunkelheit bzw. schlechten Sichtverhältnissen beim Anleuchten reflektierend vor z.B. Gefahren gewarnt wird.

Aluminium, reflektierend

Kunststoff

Kunststoffschilder für die allgemeine Betriebskennzeichnung sind weitestgehend Beständig gegenüber den gängigsten Desinfektionsmitteln und säure-/laugenhaltigen Reinigungsmitteln sowie Lösungsmitteln. Durch ihre Witterungsbeständigkeit und UV-Stabilität sind sie optimal für die Innenanwendung als auch Außenanwendung, z. B. an Einfahrten geeignet. Kunststoffschilder sind besonders schlagzäh, abrieb- und biegefest.

Kunststoff

Vinylfolie

Betriebskennzeichnung aus Vinylfolie benötigt keine extra Befestigung und ist daher ideal geeignet für die Außen- und Innenanwendung auf sauberen und glatten Untergründen, wie z.B. an Türen um ein Eintrittsverbot zu signalisieren oder an Wänden, um eine betriebliche Anordnung auszuweisen. Dank des Thermotransferaufdrucks sind Folienschilder beständig gegenüber den meisten Chemikalien und Lösungsmitteln.

Vinylfolie

Hinweisschilder „Nichtraucherschutz“

In den meisten Gebäuden und Einrichtungen gilt ein generelles Rauchverbot. Neben den gesundheitlichen Risiken stellt das Rauchen in vielen Bereichen auch ein Sicherheitsrisiko im Sinne der „Explosionsgefahr“ oder „Brandgefahr“ dar. Kennzeichnen Sie mit Hinweisschildern zum Thema „Nichtraucherschutz“ Räume oder Betriebsbereiche, in denen ein Rauchverbot gilt.

In unserem Onlineshop finden Sie nicht nur Artikel rund um das Thema Rauchen, wie zum Beispiel Aschenbecher, Standascher und Abfall-Ascher-Kombinationen, sondern auch die passende Beschilderung für Rauchverbote oder Raucherzonen, um diese in Ihrem Unternehmen deutlich zu kennzeichnen:

  • Hinweisschilder „Rauchverbot“
  • Schilder "Raucherzone"
  • Kombischilder „Nichtraucherschutz“ mit Text und Piktogramm
  • Tischaufsteller „Rauchverbot“ bzw. "Rauchen gestattet"
  • Hinweisschilder zum Thema „Nichtraucherschutz“ mit Ihrem Wunschtext / Wunschsymbol

Hinweisschild „Öffentlicher Bereich - Rauchverbot“

Hinweissschild „ACHTUNG“ mit Wunschtext

Hinweisschild „Information - Raucherzone“

Hinweiskennzeichnung zur Baustellenbeschilderung

Unabhängig davon, ob es sich um private oder öffentliche Baustellen handelt – jede Baustelle muss ordentlich und vorschriftsgemäß abgesichert werden. Dies ist in den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben geregelt und muss von der Abfolge her auch entsprechend eingehalten werden. D.h. im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Baustelle muss diese auch entsprechend gekennzeichnet werden. Bezüglich der Baustellensicherung gilt es, entsprechende gesetzliche Bestimmungen und Vorgaben einzuhalten. Diese gewährleisten im Regelfall, dass bei ordnungsgemäßer Einhaltung niemand zu Schaden kommt.

Mit der passenden Beschilderung sichern Sie sich demnach nicht nur ab, sondern weisen auch ausdrücklich auf gegebene Verhaltensweisen hin, wie z. B.

  • „Betreten auf eigene Gefahr“
  • „Betreten der Baustelle verboten“
  • „Zutritt nur für hier beschäftigte Personen“
  • „Ausfahrt Tag und Nacht freihalten“
  • „Kein Zutritt für Unbefugte“

Hinweisschild „Betreten der Baustelle verboten“

Hinweisschild „Kein Zutritt fuer Unbefugte“

Hinweisschild „Ausfahrt Tag und Nacht freihalten“

Allgemeine Betriebshinweise „Grundbesitz, Zutritts- bzw. Zufahrtsrechte“

Um Ihren Grundbesitz ausreichend und ausdrücklich vor nicht erlaubtem Zutritt zu schützen, empfiehlt es sich, diesen mit Kennzeichnungen zu Verboten und Verhaltensweisen zu Beschildern. Die Beschilderung von Grundbesitz umfasst nicht nur Hinweisschilder zur etwaigen Abgrenzung des Grundbesitzes, wie z.B. Betreten verboten, „Privatweg“ oder „Privatgelände - Durchgang verboten“, sondern auch Schilder zum Verbot der Zufahrt oder des Zutritts, wie z.B. „Durchfahrt verboten“ oder „Betreten des Grundstücks auf eigene Gefahr“.

Weiterhin finden Sie folgende Betriebskennzeichnungen zum Thema „Grundbesitz, Zuritts- und Zufahrtsrechte“:

  • „Kein Durchgang“
  • „Ausfahrt freihalten“
  • „Warnung - Nicht über die Absperrung treten“

Hinweisschild „Ausfahrt freihalten“

Hinweisschild „Ausfahrt freihalten“

Hinweisschild „WARNUNG - Nicht über die Absperrung treten“

Allgemeine Hinweisschilder für Betriebsgelände

Mit der richtigen Kennzeichnung des Betriebsgeländes ermöglichen Sie Ihren Kunden, Besuchern und Lieferanten eine einfache Orientierung und geben wichtige Verhaltenshinweise. Um Betriebswege, Räume oder Maschinen eindeutig zu Beschildern, empfiehlt es sich, Hinweisschilder mit eindeutiger Beschriftung und klarer Aussage einzusetzen. Einige dieser Schilder weisen auf Gefahren Gebote und Verbote hin, andere sind zur Orientierungshilfe unvermeidbar.

SETON bietet Ihnen eine Vielzahl an Hinweisschildern mit Standardtexten an, z. B.:

  • „Einfahrt“, „Ausfahrt“, „Schritt fahren“
  • „Vorsicht Stufe“, „Bitte Türe schließen“
  • „Explosionsgefahr“, „Vorsicht - EX-Geschützter Bereich“
  • „Büro“, „Lager“, „Warenannahme“

Sie haben aber auch die Möglichkeit, Schilder mit Ihrem individuell auf Sie abgestimmten Text zu beziehen.

Hinweisschild „Einfahrt“

Hinweisschild „EX-Geschützer Bereich“

Hinweisschild „Bitte Türe schließen“

Hinweisschild mit Wunschtext