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Giftige Stoffe 6.1 - Kennzeichnung für den Transport gefährlicher Güter, GGBefG, ADR, GGVSEB, GGVSee, ADN, IATA

Für Giftstoffe, deren Ein- bzw. Aufnahme schon in Kleinmengen und bereits bei einmaliger oder kurzzeitiger Einwirkung für Menschen gesundheitsschädlich oder gar tödlich sein kann
  • Giftige Stoffe gelten als gefährliche Güter und müssen vorschriftsmäßig gekennzeichnet sein
  • Gewährleistet erhöhte Sicherheit beim Transport
  • Verringern Sie das Risiko von gefährlichen Unfällen
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Giftige Stoffe 6.1 - Kennzeichnung für den Transport gefährlicher Güter, GGBefG, ADR, GGVSEB, GGVSee, ADN, IATA

Maske benutzen - RE-Move Kombi-Gefahrenschilder, klebend und wiederablösbar, ASR A1.3-2013, DIN EN ISO 7010
2,11 € inkl. MwSt. 2,51 €

Art.-Nr.

Lieferform : 500 Etiketten/Rolle
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Produktbeschreibung

Giftige Stoffe 6.1 - Kennzeichnung für den Transport gefährlicher Güter, GGBefG, ADR, GGVSEB, GGVSee, ADN, IATA

  • Die Schilder aus Aluminium sind folienbeschichtet und somit seewasserfest
Material Aluminium, Magnetfolie, PE-Folie, Papier, Polyester.
Text Kein Text, POISON, TOXIC.
H x B 10 x 10 cm, 15 x 15 cm, 25 x 25 cm, 30 x 30 cm.
Lieferform 500 Etiketten/Rolle, Stück.

Produktspezifikation

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Legislation GGBefG, ADR, GGVSEB, GGVSee, ADN, IATA

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