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Aktuelle Kennzeichnungsvorschriften

Aktuelle Kennzeichnungsvorschriften auf einen Blick

Haben Sie Ihre sicherheitsrelevanten Etiketten, Schilder und Symbole schon auf die aktuellen Vorschriften umgestellt? Die Kennzeichnung von Gemischen nach alter GefStoffV endet am 01.06.2015. Danach müssen Ihre Gefahrstoffe nach neuer CLP-/GHS-Verordnung gekennzeichnet werden. Aus gegebenem Anlass wollten wir Sie auch noch einmal auf die neue ASR A1.3-2013/ DIN EN ISO 7010 hinweisen, da dort eine Vermischung der alten und neuen Beschilderung nicht gestattet ist.

SETON bietet Ihnen eine Vielzahl von Produkten nach den gültigen Normen und Vorschriften. Hier finden Sie alle Gesetzesänderungen.

CLP-/GHS-Verordnung

Aktuelle Fristen der CLP-/GHS-Verordnung:

  • ab 01.06.2015 ist die Kennzeichnung von GEMISCHEN gesetzlich vorgeschrieben
  • bis 01.06.2017 gilt eine Übergangsfrist zum Abverkauf von GEMISCHEN alter Kennzeichnung
  • seit 01.12.2010 ist die Kennzeichnung von STOFFEN nach CLP-/GHS-Verordnung vorgeschrieben
  • seit 01.12.2012 müssen Lagerbestände von STOFFEN gemäß CLP/GHS gekennzeichnet werden
CLP GHS Verordnung

Rohrkennzeichnung

Für Stoffe die nach dem Chemikaliengesetz als Gefahrenstoffe gelten, empfiehlt die TRGS 201 eine Anpassung der Kennzeichnung nach neuer CLP-/GHS-Verordnung.

GHS CLP Rohrkennzeichnung Verordnung

ASR A1.3-2013 / DIN EN ISO 7010

SETON empfiehlt die komplette Sicherheitskennzeichnung mit den neuen, international geltenden Piktogrammen der ASR A1.3-2013 / DIN EN ISO 7010 zu ersetzen (gültig seit 01.03.2013).

  • Entsprechen Sie der vom Gesetzgeber geforderten eindeutigen Kennzeichnung
  • Machen Sie im Schadensfall die Inanspruchnahme der Vermutungswirkung (Erfüllung der Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung) für sich geltend

Achtung: Vermeiden Sie vor diesem Hintergrund dringend eine Vermischung der alten und neuen Sicherheitszeichen.

ASR A1.3 DIN EN ISO 7010 Verordnung

Langnachleuchtend gemäß DIN 67510

  • Langnachleuchtende Rettungszeichen von SETON überzeugen mit herausragender Qualität
  • Eine Leuchtdichte bis zu 650% über der DIN Norm – Die Leuchtkraft bleibt bis zu 35 Stunden erhalten

Achtung: Laut ASR A1.3-2013 sind alle Betriebe zur Verwendung langnachleuchtender Rettungszeichen verpflichtet, in denen keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist.

Langnachleuchtende Brandschutzschilder erhalten Sie ebenfalls bei uns.

ASR A1.3 DIN 67510 Langnachleuchtend

DIN 4066

Die DIN 4066 definiert die Anforderungen an Hinweisschilder für Brandschutzkräfte und die Feuerwehr. Entsprechen Sie mit den Produkten von SETON der vorschriftsmäßigen Kennzeichnung in Ihrem Betrieb.

DIN 4066 Verordnung