Produktbeschreibung
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Verpackungskennzeichen für kleine Lithiumbatterien, ADR, RID, ADN, IMDG - Code, IATA
- Bei Rückfragen ist die UN- und Telefonnummer schnell griffbereit
- Seewasserfest und UV-beständig – lange Haltbarkeit
- Kennzeichen ab 01.01.2019 verbindlich
- Seit 01.01.2023 ist die Angabe der Telefonnummer auf dem Etikett nicht mehr erforderlich
Varianten zur Auswahl
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Produktspezifikation
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Weitere Produktinformationen
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Zusatzinformationen & FAQs
Hinweis: Dieses neue Kennzeichen ersetzt und vereint die bisher notwendigen Angaben der Sondervorschrift 188 gemäß ADR, RID, ADN, IMDG-Code und IATA (neu dazugekommen – für den Luftverkehr). Es ist verbindlich ab dem 01.01.2019 gültig und gilt nun für alle Verkehrsträger.
Zum 01.01.2023 wurde die ADR mit Übergangsfrist bis 30.06.2023 erneut aktualisiert. Das neue Label ist seit 01.01.2023 fakultativ verwendbar und ab 01.01.2027 obligatorisch.
Bei unsachgemäßer Handhabung, Lagerung oder Transport können Lithiumbatterien zur Überhitzung neigen oder sogar explodieren. Aus diesem Grund werden Sie international als Gefahrgut eingestuft. Es ist vorgeschrieben Versandstücke die Batterien, Knopfzellen und Akkus (auch Batterien mit Lithiumlegierung) enthalten mit der richtigen UN-Nummer zu deklarieren. Mögliche Personen- und Sachschäden können so verhindert werden.ADR;RID;ADN;IMDG-Code;IATA -
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Lieferinformationen
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