
Vorlage: Nur für Personal
Auf dem Betriebsgeländen gibt es diverse Bereiche, in denen der Zutritt für Unbefugte verboten ist, z.B. im Lager, in Produktionshallen oder im Außenbereich. Per Schild lassen sich diese Bereiche einfach, prägnant und gut sichtbar kennzeichnen. Ein Zutritt-verboten-Schild schützt Mitarbeiter genauso wie Besucher vor Gefahrenquellen und den Betrieb vor entstehenden Schäden.
Schon die Beschilderung mit einem Zutritt-verboten-Symbol ohne Schrift auf dem Schild kann ausreichen, um Unbefugte effektiv aus gefährlichen Bereichen fern zu halten. Und neben Standardbedruckungen können auch individuelle Lösungen für Ihren Betrieb erstellt werden. Das erlauben Wunschtexte und Wunschsymbole für Ihr Verbotsschild.
Weitere Informationen: Kaufberatung: "Zutritt verboten" Schild, Häufige Fragen
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Die Varianten der Zutrittsverbot-Schilder sind so vielfältig wie ihre Anwendungsbereiche: Vom schlichten Verbotszeichen "Zutritt für Unbefugte verboten" über Varianten mit zusätzlichen Warnhinweisen bis hin zum mehrsymboligen, textlich erweiterten Hinweisschild ist für jede Gefahrenstelle ein passender Hinweis vorhanden. Die große Auswahl im SETON Online-Shop erlaubt es Ihnen, die exakt zu Ihrem Betrieb passenden "Zutritt verboten" Schilder zu kaufen.
Ein Schild aus Edelstahl oder Aluminium ist besonders widerstandsfähig. Dafür sind die korrosionsbeständigen Eigenschaften der Metalle verantwortlich. Ein Vorteil von Aluminium gegenüber Edelstahl ist das geringere Gewicht. Abhängig von den Gegebenheiten werden unterschiedliche Anforderungen an den Warnaufsteller oder das
gestellt: Im Außenbereich sind beispielsweise neben betrieblichen Bedingungen verschiedenste Wetterauswirkungen wichtige Faktoren für die Materialwahl.Ein Verbotsschild "Zutritt für Unbefugte verboten" aus Folie, Kunststoff oder Magnetfolie leistet hervorragende Dienste, sofern es geschützt vor Regen, Wind oder starker Sonneneinstrahlung befestigt wird. Das macht es ideal für Innenräume. Und in Bereichen, in denen Metallschilder erhitzen, magnetisieren oder elektrischen Strom leiten können, ist das Verbotsschild aus Kunststoff die einzig sinnvolle Wahl.
Neben dem passenden Material ist bei der Wahl eines "Unbefugten Zutritt verboten" Schildes die Befestigungsart ein wichtiger Faktor: Nicht immer lassen sich die Hinweise problemlos verschrauben – beispielsweise, wenn das Schild an Maschinen oder fragilen Oberflächen montiert werden soll. Wenn ein Schild ohne Bohren und Schrauben angebracht werden soll, ist selbstklebende Folie die optimale Lösung. Auf Metalloberflächen warnt ein "Betreten verboten" Magnetfolienschild am besten.
An Oberflächen wie Wänden, Decken oder Pfosten bieten sich langfristige Befestigungsmethoden an: Fest fixiert mit Schrauben und Beilagscheiben besteht keinerlei Gefahr, dass das Zugang-verboten-Schild abfällt oder unerlaubt entfernt wird. Zum Verschrauben gibt es sowohl Varianten mit als auch ohne vorgebohrte Schraublöcher. Weitere Optionen sind
oder das Aufhängen an Seilen oder Ketten.Ein Schild kann sicher angebracht sein, seine Wirkung aber trotzdem verfehlen, sofern es nicht lesbar ist. Die farbliche Zusammensetzung der Zutritt-verboten-Schilder entspricht deshalb den international einheitlichen kontrastreichen Farbcodes mit schwarzer Schrift auf weißem oder gelbem Grund, roten Symbolen und schwarzen Piktogrammen. Damit wird die allgemeine Verständlichkeit und Wirkung der
aus dem SETON Online-Shop sichergestellt.Die individuelle Textauswahl stellt keinerlei Hindernis dar, wenn es um Fragen der Sichtbarkeit geht. Auf jedes "Zutritt verboten" Schild aus Aluminium und Edelstahl wird der Aufdruck dauerhaft eingebrannt, was für sehr lange Lebensdauer sorgt. Außerdem ist die verwendete Beschichtung bei Verschmutzungen leicht zu reinigen. Wenn Sie im SETON Online-Shop Zutritt verboten Schilder bestellen, ist beste Sichtbarkeit garantiert.
Der Schutz von Mitarbeitern und Besuchern vor Gefahrenstellen und Gefahrenstoffen ist der Hauptgrund
zu montieren. Doch auch in Situationen, in denen keine direkte Gefahr besteht, kann es erwünscht sein, den Zugang zu Räumen einzuschränken. Ein Schild mit Warnhinweisen schreckt beispielsweise neugierige Besucher ab, das Gelände unerlaubter Weise zu betreten und sich so ggf. in Gefahren zu begeben.Was allgemein für Schilder gilt, zählt ebenso für ein Warnschild "Zutritt für Unbefugte verboten": Es können Gefahren auf dem Betriebsgelände vorhanden sein, auf die aufmerksam gemacht werden muss. Entscheidend ist einwandfreie Sichtbarkeit, auch auf Distanz. Dies dient der
. Im Außenbereich können z.B. Pflanzen die Sicht auf Verbotsschilder behindern. Deshalb ist eine regelmäßige Überprüfung der Sichtbarkeit der Beschilderung empfehlenswert.Nicht nur allgemeine Risiken sind wichtige Faktoren für die Anbringung einer Coronavirus Schild kann auf Infektionsstationen oder sonstige Risikobereiche hinweisen. Auch vor staubfreien Räumen kann ein entsprechender Hinweis vor dem Betreten in Straßenkleidung warnen.
. Auch in spezifischen Fällen ist ein Schild als Hinweis wichtig: Beispielsweise können elektrische Geräte störend auf Herzschrittmacher wirken – vor den Eingängen zu Fertigungshallen mit entsprechenden Maschinen sollte ein Schild angebracht werden. EinEin weiterer wichtiger Einsatzort sind auch elektrische Betriebsräume. Hier sollte an der Tür ein Hinweisschild angebracht werden, dass sowohl den Zutritt untersagt als auch gleichzeitig auf elektrische Gefahren hinweist. Zur Betriebssicherheit kann aber vor allem das unspezifische "Zutritt für Unbefugte verboten" vielerorts zum Einsatz kommen, z.B. an Lagereingängen, Pausenräumen für Mitarbeiter und besonders
.Abhängig vom Unternehmensbereich, den benötigten Warnhinweisen und den Montagemöglichkeiten können sich die Schilder stark voneinander unterscheiden. Angefangen beim Material über die Größe bis zum Schriftbild werden ganz individuelle Ausführungen geboten. Als kurze temporäre Lösung ist sogar einfaches
geeignet. Wichtig ist lediglich, dass das Verbotsschild oder -band durch Signalfarben gut sichtbar ist.Ein Schild mit entsprechendem Symbol oder einer Aufschrift weist darauf hin, dass der Besitzer des Geländes – also beispielsweise der Inhaber des Betriebs – von seinem Recht Gebrauch macht, bestimmte Bereiche des Firmengeländes nur spezifischen Personen zugänglich zu machen. Kommt es zu einem Unfall mit unbefugten Personen, kann die Beschilderung den Grundstücksinhaber vor Strafen bewahren.