Produktbeschreibung
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Stahl-Anfahrschutzprofile
- Mit vorgeschriebener Mindesthöhe von 0,3 m und Gefahrenkennzeichnung
- Anfahrschutz ist vorgeschrieben für ortsfeste Regale in Verbindung mit Flurförderzeugen, sofern nicht spurgebunden
- Gestaltung gemäß Sicherheitsrichtlinie DGUV-Regel 108-007 und ASR A1.3/5.2
- Passende Schrauben und Dübel für Stahl-Anfahrschutzprofile zur fachgerechten Anbringung ebenfalls erhältlich
Varianten zur Auswahl
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Produktspezifikation
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Weitere Produktinformationen
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Hinweis: Im Gegensatz zum Kantenschutz, der vordergründig zur Prävention von Stoßverletzungen angebracht wird, bieten Anfahrschutzprofile einen wirkungsvollen Rammschutz.
DGUV-Regel 108-007;ASR A1.3/5.2
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Varianten (6)
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Lieferinformationen
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