Produktbeschreibung
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Schutzausrüstungen gemäß ADR/GGVS
- Gemäß ADR/GGVS
Varianten zur Auswahl
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Produktspezifikation
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Weitere Produktinformationen
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Hinweis: Seit 1.7.1999 müssen Gefahrgut-Fahrzeuge mit zusätzlichen Ausrüstungen bestückt werden, bspw. einer Augenspüllösung. Dies regelt die RS 006 und Anlage B zum ADR (Rn. 10260 / 21260 / 10353) der GGVS/ADR (Neues ADR: Kapitel 8.1.5).
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Varianten (3)
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Lieferinformationen
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