Normen & Vorschriften
Normen, Vorschriften und Richtlinien dienen der allgemeinen Sicherheit. Sie schützen vor Arbeitsunfällen und bilden die Grundlage für ein einwandfreies technisches Verhalten.
Sicheres Arbeiten erfordert Absprachen. Nur dann, wenn klare Regeln und vereinbarte Vorgehensweisen eingehalten werden, ist ein Schutz von Mitarbeitern und Betriebsinventar möglich.
Im Bereich der Arbeitssicherheit existiert eine Vielzahl an Normen und Vorschriften. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Einhaltung von Sicherheitsstandards zu gewährleisten. SETON unterstützt Sie dabei, sich im Vorschriften-Dschungel zurechtzufinden. Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick zu den wichtigsten Normen und Arbeitsschutzvorschriften sowie weitere Informationen rund um das Thema.
Wir bieten Normen und Vorschriften zu:
- Sicherheitskennzeichnung
- Sicherheitshinweisen und Maschinenkennzeichnung
- Prüfkennzeichnung
- Persönlichen Schutzausrüstung
- Beschilderung und Verkehrszeichen
- Brandschutz und Fluchtwegen
- Gefahrstoffen, Gefahrgut und Rohrkennzeichnung
- Ausstattung von Arbeitsstätten und Erste Hilfe
- Weitere Informationen zu Normen und Vorschriften
Was tun wir für Sie?
- Ein vielfältiges Produktangebot
- Überprüfung der Rechtskonformität der Produkte
- Hilfestellung bei Fragen und Produktsuche
im SETON Online-Shop:
- Filterfunktion Normen und Vorschriften
- Kurzinformationen, einfach per Mausbewegung anzeigen
- Übersichtsseiten mit Produkten und Zusatzinformationen
Weitere Informationen, News und ausführliche Beiträge zur Regelung des Arbeitsschutzes im SETON Blog.
Normen und Vorschriften zu Sicherheitskennzeichnung
Normen und Vorschriften zu Sicherheitshinweisen und Maschinenkennzeichnung
Kennzeichnung nach ASR A1.3-2013 / DIN EN ISO 7010
SETON empfiehlt die komplette Sicherheitskennzeichnung mit den international geltenden Piktogrammen der ASR A1.3-2013 / DIN EN ISO 7010 zu ersetzen (gültig seit 01.03.2013).
Entsprechen Sie der vom Gesetzgeber geforderten eindeutigen Kennzeichnung Machen Sie im Schadensfall die Inanspruchnahme der Vermutungswirkung (Erfüllung der Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung) für sich geltend
Achtung: Vermeiden Sie vor diesem Hintergrund dringend eine Vermischung der alten und neuen Sicherheitszeichen.
DIN 4066 - maßgebliche Norm, die Anforderungen an Hinweisschilder für Brandschutzkräfte und die Feuerwehr in Deutschland definiert
DIN EN ISO 7010 - internationale Norm, die Form, Farbe und Symbole von Sicherheitskennzeichnung festlegt
ANSI.Z 535 - US-amerikanische Norm zur Sicherheitskennzeichnung von Maschinen und Gestaltung von Sicherheitshinweisen
ASR A1.3-2013 (aktueller Stand) - Technische Regel für Arbeitsstätten zur Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz, nimmt Bezug auf DIN EN ISO 7010
Mehr Information zu ASR A1.3-2013 / DIN EN ISO 7010
ISO 3864 - internationale Norm zur Sicherheitskennzeichnung von Maschinen
Alte Normen Sicherheitskennzeichnung
DIN 4844 - Norm zur Sicherheitskennzeichnung (aktuell DIN 4844-2012). In älteren Varianten umfassend, in neueren Versionen nur noch Ergänzungen zur DIN EN ISO 7010
ISO 11684 - Internationale Norm zur Sicherheitskennzeichnung von Maschinen
ASR A1.3:2007 - Technische Regel für Arbeitsstätten zur Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz. Durch ASR A1.3-2013 abgelöst, nur noch zur Bestandsergänzung gebräuchlich
ISO 780 - Graphische Symbole für die Handhabung und Lagerung von Packstücken
BGV A8 - zurückgezogene berufsgenossenschaftliche Vorschrift über Sicherheitskennzeichnung. Deckt sich überwiegend mit ASR A1.3:2007 und älterer DIN 4844
ISO 3864 - internationale Norm zur Sicherheitskennzeichnung von Maschinen
Normen und Vorschriften zu Prüfkennzeichnung
Prüfplaketten nach DGUV
Aus der BGV wurde am 1. Mai 2014 die DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung). Die Umstellung der berufsgenossenschaftlichen Regelwerke zu den neuen DGUV Regelwerken betrifft eine ganze Reihe von Prüfvorschriften. Viele
verweisen auf die Vorschrift, nach der die Prüfung durchgeführt wurde.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ist der Spitzenverband für die 9 gewerblichen Berufsgenossenschaften, sowie die 27 Unfallkassen und ist als rechtsfähiger Verein organisiert. Die von der DGUV erlassenen Vorschriften sind rechtsverbindlich und benennen Ziele für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Weiteres kann in den Publikationen auf der Webseite der DGUV nachgelesen werden.
Unfallverhütungsvorschriften stellen die verbindlichen Pflichten hinsichtlich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz für jedes Unternehmen und jeden Versicherten dar. Seit dem 01.05.2014 sind sie nur dann noch zulässig, wenn sie nach der DGUV geprüft sind.
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt in Deutschland die Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln, sowie die Errichtung und den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen. Das daraus resultierende Schutzkonzept ist anwendbar für alle Gefahren, die von Arbeitsmitteln ausgehen.
Die technischen Regeln für Betriebssicherheit konkretisieren die BetrSichV hinsichtlich der Bewertung und Ermittlung von Gefährdungen, sowie daraus ableitenden Schutzmaßnahmen. Sie geben den geltenden Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Hygiene bezüglich der Bereitstellung und der Nutzung von Arbeitsmitteln, sowie den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen wieder.
Der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik erarbeitet Normen und Sicherheitsbestimmungen in den Bereichen Informations- und Elektrotechnik und Elektronik. Eine VDE Prüfung erfolgt dabei stets auf Basis der DGUV.
Unter dem Begriff berufsgenossenschaftlichen Vorschriften gebündelt sind die von den deutschen Berufsgenossenschaften erlassenen Unfallverhütungsvorschriften. Am 01.05.2014 wurde die BGV in den DGUV Vorschriften zusammengefasst. In diesem Zuge wurden auch die Vorschriften BGV A1 und GUV-V A1 außer Kraft gesetzt. Demzufolge sind Prüfplaketten BGV nicht mehr zulässig.
Normen und Vorschriften zu Persönlicher Schutzausrüstung
DIN 10524 - Norm zur Arbeitskleidung in Lebensmittelbetrieben
DIN EN 61340 - Norm zur Definition von Handschuhen im Umgang mit elektrostatischen Arbeitsmitteln
DIN EN 812 - "Industrie-Anstoßkappen" definiert Anforderungen an Kappen als Kopfschutz
EN 1149 - Elektrostatische Eigenschaften von Schutzkleidung
EN 12492 - Norm zur Definition von Schutzausrüstung für Tätigkeiten in Höhen
EN 13034 - Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien
EN 166 - "Persönlicher Augenschutz" grundsätzliche Anforderungen an Augenschutz
EN 169 - Persönlicher Augenschutz - Filter für das Schweißen und verwandte Techniken
EN 170 - Persönlicher Augenschutz - Ultraviolettschutzfilter
EN 172 - Persönlicher Augenschutz - Sonnenschutzfilter für den betrieblichen Gebrauch
EN 352 - Gehörschützer - Allgemeine Anforderungen
EN 374 - Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen
EN 407 - Schutzhandschuhe gegen thermische Risiken
EN 511 - Schutzhandschuhe gegen Kälte
EN ISO 10819 - Norm zur Definition von Anforderungen an schwingungsmindernde Handschuhen (Vibrations-Schutzhandschuhe)
EN ISO 116611 - Schutzkleidung für Schweißen und verwandte Verfahren
EN ISO 13982 - "Schutzkleidung gegen feste Partikeln" regelt insbesondere auch Chemikalienschutzkleidung
EN ISO 20345 - Persönliche Schutzausrüstung - Sicherheitsschuhe
Normen und Vorschriften zur Beschilderung und Verkehrszeichen
Normen und Vorschriften zu Brandschutz und Fluchtwegen
DIN 67520 - Retroreflektierende Materialien zur Verkehrssicherung
DIN EN 179 und DIN EN 1125 - Normen, die die Beschaffenheit von Notausgangs- und Paniktüren festlegen
IVZ-Norm - Industrie-Norm für Aufstellvorrichtungen von Standardverkehrszeichen
DIN EN 179 und DIN EN 1125 - Normen, die die Beschaffenheit von Notausgangs- und Paniktüren festlegen
RSA - Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
DIN EN 1869 - "Löschdecken"
Normen und Vorschriften zu Gefahrstoffen, Gefahrgut und Rohrkennzeichnung
Normen und Vorschriften zur Ausstattung von Arbeitsstätten und Erste Hilfe
Maßgebliche Kennzeichnungsvorschrift für Gefahrstoffe ist die CLP-/GHS Verordnung, welche die zuvor gültige Gefahrstoffverordnung (GeFStoffV) abgelöst hat.
DIN 13157 - Norm zu Erste-Hilfe-Material in Verbandkästen
DIN 2403 - Kennzeichnung von Rohrleitungen nach Durchflussstoff und Fließrichtung - mehr zum Thema DIN 2403
DIN 13169 - Norm zu Erste-Hilfe-Material in Verbandkästen
ADN - Europäisches übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen
DIN EN 15154 - "Sicherheitsnotduschen" definiert Anforderung zum Schutz vor Folgen von Exposition mit chemischen oder biologischen Gefahrstoffen
ADR - Europäisches übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
ÖNORM Z 1020 - Verbandkästen für Arbeitsstätten und Baustellen
GGVSEB - Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern
TRGS 201 - Technische Regel für Gefahrstoffe "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen"
Normen, Gesetze, Verordnungen und Regeln
Regelungen unterscheiden sich stark darin, wie gravierend es ist, wenn man gegen sie verstößt. Fertigt man etwa ein Werkzeug nicht so, dass es eingesetzt werden kann, wie es soll, wird damit das Werkzeug zwar nutzlos, aber nicht unbedingt gefährlich. Sichert man hingegen gefährliche Stellen nicht ab, so kann dies für andere zur Lebensgefahr werden.
Daher existieren vier Arten der allgemeinen Regelung, die sich darin unterscheiden, wie verbindlich sie sind:
- Gesetze
Gesetze sind grundsätzliche Bestimmungen, die der Gesetzgeber erlässt und die normalerweise Schutzziele und Schutzgüter definieren. Die in Gesetzen festgehaltenen Regeln sind aber meist so allgemein gehalten, dass sie einerseits eine große Bandbreite an Fällen abdecken, andererseits aber weiter erläutert werden müssen, um daraus konkrete Handlungsanweisungen zu ziehen
- Verordnungen
Verordnungen konkretisieren Gesetze und werden meist von der Regierung erlassen. Sie dienen dazu die allgemein gehaltenen Schutzziele und Schutzgüter genauer zu fassen und klarzustellen, was im Alltag damit gemeint ist.
- Regeln
Meist geben Verordnungen absichtlich keine konkrete Handlungsanweisung, sondern geben Unternehmen die Möglichkeit die Art und Weise der Umsetzung der Schutzziele selbst zu verantworten. Um trotzdem klarzustellen, wann genau die Bestimmungen einer Verordnung umgesetzt sind und um Beispiele für die richtige Umsetzung zu geben, werden sogenannte Regeln herausgegeben. Ein wichtiges Beispiel sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), die konkrete Umsetzungen der Vorgaben der deutschen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) enthalten.
- Normen
Für viele wichtige Aspekte des Arbeitsschutzes existieren keine rechtlichen Vorgaben. Wenn etwa Produktspezifikationen für wichtige Arbeitsschutzprodukte festgehalten werden müssen, geschieht das nicht in Form von Gesetzen, sondern durch Normen. Diese Normen definieren dann Anforderungen an und Eigenschaften von Produkten, Vorgehensweisen oder anderen wichtigen Aspekten, die für den Betriebsablauf einheitlich sein sollten. Oftmals werden die Normen dann aber in Gesetzen und Verordnungen erwähnt, um bspw. zu gewährleisten, dass bei bestimmten Tätigkeiten nur Produkte eingesetzt werden, deren Eigenschaften in einer Norm festgehalten wurden. Typische Beispiele sind Normen für Persönliche Schutzausrüstung.
Welche Arten von Normen existieren?
Normen werden durch die sogenannten Normungsinstitute herausgegeben. Diese bestehen aus einzelnen Arbeitsgruppen, in denen meist Vertreter der Wirtschaft, des Gesetzgebers, der Wissenschaft und interessierte Personen in verschiedenen Arbeitsgruppen zusammenarbeiten. Durch vielfältige Verflechtungen existiert zwischen einzelnen Normungsinstituten Beziehungen. Für den betrieblichen Alltag im deutschsprachigen Raum sind insbesondere vier Arten von Normen bedeutsam.
Internationale Normen - ISO
Das Internationale Normungsinstitut (auch ISO von gr. "isos" - "gleich") ist eine gemeinsame Organisation von Normungsorganisationen. In der ISO sollen Normen erarbeitet werden, für die eine globale Einheitlichkeit gewährleistet werden soll. Die meisten ISO-Normen werden von den Mitgliedsorganisationen übernommen. Sowohl das Europäische Komitee für Normung (CEN) wie auch die nationalen Normungsintitute Deutschlands (DIN), Österreichs (ASI) und der Schweiz (SNV) sind Mitglied der ISO.
Europäische Normen - EN
Das europäische Komitee für Normung ist ein privater Zusammenschluss von 33 Normungsorganisationen der EU- und EFTA-Staaten. In der EN werden Normen erarbeitet, die auf dem Binnemarkt der EU und EFTA zu mehr Einheitlichkeit beitragen sollen. Es wurde festgelegt, dass alle gemeinsam beschlossenen Normen auch von den jeweiligen Mitgliedern übernommen werden müssen.
Nationale Normungsorganisationen - DIN, ÖNORM, SN
Grundsätzlich geht die Normung von den nationalen Normungsinstituten aus. In Deutschland ist dies das Deutsche Institut für Normung, das die DIN Normen herausgibt. In Österreich gibt das Austrian Standards Institut, die sogenannten ÖNORMen heraus. Die Schweizerische Normen-Vereinigung übernimmt die selbe Aufgabe für die Schweizer Normen (SN). Als Mitglieder der CEN sind alle drei Normungsinstute zur Übernahme der Europäischen Normen verpflichtet.
Nicht-deutschsprachige Normungsinstitute
Von Bedeutung gerade für Unternehmen, die Außenhandel betreiben, sind auch Normen von ausländischen Normungsinstituten. Ein wichtiges Beispiel sind die Normen der US-amerikanischen Normungsbehörde ANSI.
Weitere rechtliche Grundlagen
Neben den o.g. rechtlichen Grundlagen existieren auch noch weitere. Von besonderer Bedeutung sind:
- Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union
Die EU-Staaten Österreich und Deutschland, ebenso wie die Schweiz durch bilaterale Verträge sind zur Umsetzung von Rechtsakten der EU verpflichtet. Diese umgangssprachlich EU-Verordnungen oder EU-Richtlinien genannten Rechtsakte müssen von den nationalen Parlamenten in nationales Recht eingefügt werden. Damit gelten sie zwar nicht für sich genommen, aber stets durch die Umsetzung in nationales Recht. Ein typisches Beispiel ist die sogenannte "Maschinenrichtlinie" 2006/42/EG, die in Deutschland durch das Produktsicherheitsgesetz und die darauf basierende Maschinenverordnung, in Österreich durch die Maschinensicherheitsverordnung und in der Schweiz durch die eigens dafür geschaffene Maschinenverordnung umgesetzt wurde.
- Zwischenstaatliche Verträge
Verschiedene Aspekte, die mehrere Länder zugleich betreffen, aber nicht zwangsläufig Kompetenzen der EU streifen, werden durch zwischenstaatliche Verträge geregelt. Beispiele für solche Verträge, die insbesondere auch in Deutschland wirksam sind, sind die ADR für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße, die RID für den Transport gefährlicher Güter im Schienenverkehr oder die ADN für die Beförderung von gefährlichen Güttern auf Binnengewässern. In diese Kategorie fallen ebenfalls die Zollrechtlichen Regelungen des C-TPAT Abkommens über den Terrorismus-Schutz beim Handel oder ähnliche Handelsabkommen.
- Nichtstaatliches Recht - Unfallverhütungsvorschriten
Insbesondere in Deutschland kommt das autonome Recht der Unfallversicherungsträger als Rechtsquelle hinzu. Die DGUV und die Berufsgenossenschaften dürfen nach §15 SGB VII Unfallverhütungsvorschriften erlassen. Dieses ergänzende Recht betrifft viele Aspekte des betrieblichen Arbeitsschutzes und insbesondere Prüfvorschriften. Das sogenannte DGUV Regelwerk hat dabei ergänzenden Charakter. Die Vorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätze dürfen nicht mit staatlichem Recht kollidieren, gelten für alle Mitglieder der Berufsgenossenschaften aber gleichermaßen. Wie bei staatlichen Verordnungen werden bspw. Ordnungswidrigkeiten festgelegt.
Fachbeiträge Arbeitsstätten
Sicher arbeiten in Ladezonen und Laderampen
29.02.2024 11:31
Aus den Eurostat-Statistiken 2023 geht hervor, dass sich die meisten tödlichen Arbeitsunfälle im Jahr 2021 beim Fahren oder an Bord von Transport-, Hebe- oder Fördergeräten ereigneten (17,2 %). Der zweitgrößte Anteil der Unfälle mit Todesfolge war auf Bewegungen zurückzuführen (16,1 %). Bei der Anzahl nicht tödlicher Verletzungen steht die Transport- und Lagerbranche an zweiter Stelle. Diese Statistiken zeigen überdeutlich, wie hoch die Risiken bei der Arbeit an Laderampen und in Logistikunternehmen sind.
Sichere Verkehrswege auf dem Betriebsgelände – Werksverkehr sicher gestalten
28.02.2024 04:11
Laut der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz erlitten 2021 fast 3 Millionen Menschen in der Europäischen Union Arbeitsunfälle. 3 347 Unfälle endeten tödlich. Damit ist die Opferzahl im Vergleich zu 2010 um 22% gesunken. Diese positive Entwicklung ist auf Arbeitssicherheitsmaßnahmen zurückzuführen.
Achtung Fahrerloses Transportsystem (FTS): Sicherheit und Beschilderung
20.02.2024 03:37
Im Industrie- und Lagerbereich kommen immer häufiger sogenannte autonome Transportsysteme (ATS) oder fahrerlose Transportsysteme (FTS) zum Einsatz, um die Bewegung von Materialien effizienter, ressourcenschonender und auch sicherer zu gestalten. So werden beispielsweise bei der Bewegung schwerer Lasten oder der sehr verteilten Materialbewegung die Wege und körperliche Belastung für die Produktions- und Lagermitarbeiter deutlich reduziert. Ebenfalls […]