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Gefahrzeichen

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) umfasst eine Vielzahl unterschiedlichster Schilder, darunter auch die sogenannten Gefahrzeichen. Sie dienen dazu auf Gefahrenstellen im Straßenverkehr aufmerksam zu machen. Einige der am häufigsten vertreten sind hierbei die Schilder: Einseitig rechts verengte Fahrbahn, das "Achtung Bauarbeiten" Schild (Verkehrsschild 123), das "Gefahrenstelle" Schild und das Verkehrsschild "Gegenverkehr".

Sorgen Sie mit der richtigen Beschilderung für mehr Sicherheit auf Ihrem Betriebsgelände und schützen Sie Mitarbeiter und Kunden. Im SETON Online-Shop können Sie gleich ihre passenden Gefahrzeichen kaufen. Sämtliche von SETON gefertigten Schilder dieser Kategorie sind nach den Vorgaben der StVO und der DIN 67520 gefertigt und können bedenkenlos aufgestellt werden.

Weitere Informationen: Kaufberatung: Gefahrzeichen, Häufige Fragen, Vorschriften

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Kaufberatung: Gefahrzeichen

Machen Sie auf Gefahrenstellen im Straßenverkehr aufmerksam und sorgen Sie so für eine frühzeitige Gefahrenminimierung. SETON bietet Ihnen sämtliche normkonforme Gefahrenzeichen StVO Schilder aus langlebigem Kunststoff oder leichtem Aluminium. Gleich Ihre Gefahrenzeichen bestellen im SETON Online-Shop.

Häufige Gefahrzeichen

Straßenschilder nach der StVO erkennt man buchstäblich an jeder Ecke. Zu Ihren häufigsten Vertretern zählen die Verkehrszeichen Gefahrzeichen, namentlich das Verkehrszeichen 101 bekannt als "Gefahrenstelle", oder Verkehrszeichen "Gefahr", das Verkehrszeichen 123, bekannt als das Schild "Baustelle", das Verkehrszeichen 112, das Schild "Unebene Straße" und das Schild "Gegenverkehr".

Gefahrzeichen 123, Baustelle
Gefahrzeichen 101, Gefahrenstelle
Gefahrzeichen 112, Unebene Straße
Gefahrzeichen 125, Gegenverkehr

Schild Baustelle – das Verkehrszeichen „Gefahr“ ist ein Muss für die allgemeine Sicherheit

Arbeitseinsätze an Straßen und Wegen können den Verkehr behindern. Dadurch steigt die potentielle Unfallgefahr für Verkehrsteilnehmer. Gleichzeitig sind auch die Arbeiter mehr gefährdet, als an anderen Arbeitsplätzen. Ein Schild „Baustelle“ oder ein ähnliches Verkehrszeichen für „Gefahr“ warnt Kraftfahrer, Radfahrer und Fußgänger. Das Verkehrszeichen „Gefahr“ erhöht Achtsamkeit und Rücksicht, reduziert damit das Unfallrisiko und verbessert die Sicherheit für die Arbeiter auf Straßenbaustellen.

Materialauswahl für Ihre Gefahrzeichen

Im SETON Online-Shop erhalten Sie Gefahrzeichen-Schilder in unterschiedlichen Materialien.

Kunststoff-Schilder
Gefahrenschilder aus Kunststoff (2 mm stark) werden mit Symbolen gemäß StVO bedruckt. Sie sind äußerst langlebig. Aufgrund ihrer Größe dürfen diese Schilder jedoch nur auf nicht öffentlichen Verkehrswegen genutzt werden.

Aluminium-Schilder mit Reflexfolie und verstärktem Profilrand
In dieser massiven Ausführung sind die Gefahrenschilder besonders widerstandsfähig und langlebig. Die Aluminium-Schilder sind 2 mm stark, mit einer Reflexfolie Klasse RA1/A beschichtet und einem 25 mm breiten Rahmen aus Aluminium verstärkt.

Aluminium-Schilder mit Reflexfolie
Aluminium-Schilder mit Gefahrenzeichen nach StVO sind 2 mm stark und mit einer Reflexfolie Klasse RA1/A oder Reflexfolie Klasse RA2/B beschichtet. Beide Arten Reflexfolien reflektieren das Licht zurück zur Lichtquelle. Bei Reflexfolie Klasse RA2/B(mit eingekapselten Mikroglasperlen) sind die Rückstrahlwerte jedoch 3-mal so hoch wie bei Reflexfolie Klasse RA1/A (mit eingebunden Mikroglasperlen).

Gefahrenzeichen StVO – die richtige Größe wählen

Verkehrszeichen sind grundsätzlich immer so aufzustellen oder anzubringen, dass sie von einem durchschnittlichen Kraftfahrer, der sich an die StVO hält, im Vorbeifahren mit einem raschen und beiläufigen Blick gut zu erkennen sind. Die Schilder dürfen nicht verdeckt sein, z.B. durch hochstehende Pflanzen oder Bäume. Außerdem müssen sie eine entsprechende Größe haben.

Insbesondere bei StVO Gefahrenzeichen kann eine gute Erkennbarkeit der Schilder schwerwiegende Unfälle von vornherein ausschließen. Bei der Anbringung von Gefahrenzeichen/Verkehrsschildern ist zu beachten, dass die Größe der Verkehrszeichen von der erlaubten Geschwindigkeit abhängt.

Form Seitenlänge Geschwindigkeit
Dreieckig 630 mm bis 50 km/h
Dreieckig 900 m bis 100 km/h


Häufig gestellte Fragen

Wann sind Gefahrenzeichen im Verkehr aufzustellen?

Gefahrenzeichen im Verkehr sollen auf mögliche Risiken im Straßenverkehr aufmerksam machen, um die Gefahr eines Unfalls im Vorhinein zu minimieren. Der Gesetzgeber gibt dementsprechend vor, ein Schild aufzustellen, wenn auf eine Gefahrenstelle aufmerksam gemacht werden muss. Ein gängiges Beispiel ist das Aufstellen eines Baustellenschilds bei Straßenbauarbeiten. Es gibt jedoch noch viele weitere Gefahrenzeichen im Verkehr, die relevant sind.

Wie müssen Gefahrzeichen StVO-konform aufgestellt werden?

Für die Aufstellung an Gefahrenstellen gelten für Gefahrzeichen laut StVO klare Vorgaben der einschlägigen Verwaltungsvorschriften. Diese zählen für fest installierte Verkehrszeichen ebenso wie für die temporäre Beschilderung von Baustellen und dergleichen. Leider werden sie in der Praxis nicht immer eingehalten. Oftmals blockieren dann Schilder Rad- und Gehwege oder ragen weit in die Fahrbahn hinein.

Zu niedrig montierte Gefahrzeichen gemäß StVO sorgen schnell für Verletzungen und beeinträchtigen das Sichtfeld der Verkehrsteilnehmer erheblich. Auf diese Weise werden Schilder, die vor Gefahren warnen sollen, oftmals selbst zu Gefahrenquellen. Deshalb sind folgende Mindestmaße bei der Beschilderung unbedingt zu beachten.

Aufstellhöhe (m) Seitenabstand zur Fahrbahn (m) Verbleibende Mindestbreite (m)
Über Gehweg: 2 m Innerorts: 1 m Gehweg: 1m
Über Radweg: 2,20 m Außerorts: 1,50 m Radweg: 0,8 m
Neben Fahrbahn/außerorts: 1,50 m   Kombinierter Geh-/Radweg: 1,60 m

Wer darf StVO Gefahrzeichen aufstellen?

Im öffentlichen Verkehrsraum dürfen Verkehrszeichen wie StVO Gefahrzeichen (bspw. Das Verkehrsschild "Gefahrenstelle") nur mit ausdrücklicher Genehmigung der zuständigen Verwaltungsbehörde aufgestellt werden. Dabei sind nicht nur Autobahnen und Straßen gemeint, sondern auch alle Verkehrsflächen, die für die Allgemeinheit zum Gebrauch offenstehen, wie z.B. Parkplätze vor Einkaufszentren. Das heißt, wer auf Straßen, Autobahnen oder Parkplätzen Gefahrenschilder aufstellen will, braucht eine Genehmigung.

Auch wer eine Baustelle auf einer Fahrbahn einrichten möchte, braucht in jedem Fall die Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde. Bei größeren Bauvorhaben werden oftmals im Rahmen eines Ortstermins die entsprechenden Auflagen, wie z.B. die veränderte Verkehrsführung durch die Behörde festgelegt und in einem sogenannten Regelplan niedergeschrieben. Dieser Plan ist dann bei der Einrichtung der Baustelle zwingend zu beachten und vorschriftsgemäß umzusetzen.

Bei Privatgeländen, die durch offensichtliche Zugangsbeschränkungen nur einem bestimmten Personenkreis, z.B. Mitarbeitern eines Unternehmens, Zutritt gewähren, sieht es ein wenig anders aus. Hier kann der Eigentümer Gefahrenschilder ganz nach eigenem Ermessen zur Regelung des innerbetrieblichen Verkehrs aufstellen. Sie werden zusätzlich zur Betriebskennzeichnung aufgestellt.

Gefahrenzeichen nach StVO: Welche Entfernung muss zwischen einem „Achtung Baustelle“-Schild und der Baustelle liegen?

Die Distanz der Gefahrzeichen nach StVO zueinander ist abhängig von der erlaubten Fahrgeschwindigkeit und der damit verbundenen Wahrnehmbarkeit. Innerhalb geschlossener Ortschaften stehen die Schilder vorschriftsgemäß kurz vor der Gefahrenstelle. Außerorts ist ein Achtung Baustelle Schild 150 m bis 200 m vor der Arbeitsstelle aufzustellen. Dabei ist es sinnvoll, das Gefahrenzeichen nach StVO mit einem Zusatzzeichen mit der entsprechenden Entfernungsangabe zu kombinieren.



Gesetzliche Regelungen und Vorschriften

StVO
In der Straßenverkehrsordnung sind sämtliche geltende Regeln für sämtliche Teilnehmer des Straßenverkehrs festgehalten. Sie ist ebenfalls maßgebend für sämtliche Hinweisschilder, Zusatzzeichen und Vorschriftzeichen die im Straßenverkehr zum Einsatz kommen.

DIN 67520
Die Norm für "Retroreflektierende Materialien zur Verkehrssicherung - Lichttechnische Mindestanforderungen an Reflexstoffe" beschreibt geltende Anforderungen an Folien für Verkehrszeichen/Gefahrenzeichen, die für den Straßenverkehr und Schienenverkehr gelten. Sie gilt nicht für Fahrzeuge, sondern nur für Verkehrszeichen.