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Erste Hilfe im Betrieb - Sind Sie für den Notfall gerüstet?

Erste Hilfe im Betrieb - Sind Sie für den Notfall gerüstet?

Im Notfall kann eine rasche Versorgung Leben retten. Mit den Produkten von SETON schaffen Sie optimale Bedingungen für Erste-Hilfe-Maßnahmen, um im Ernstfall richtig und schnell reagieren zu können.

In unserem Erste-Hilfe-Sortiment finden Sie

  • Erste-Hilfe-Koffer nach Erste-Hilfe-Koffer nach DIN 13157 und DIN 13169
  • Augenspülungen und Notduschen
  • Erste-Hilfe-Sets und -Stationen
  • Erste-Hilfe-Füllungen sowie Pflaster und Verbandmaterial
  • Sanitätsraum-Ausstattung, wie z. B. Krankentragen, Untersuchungsliegen und Verbandbücher

Passende Erste-Hilfe-Kennzeichnung?

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Jetzt NEU: Individuell gestaltbare Rettungsschilder

Weitere Informationen:

» Organisation der Ersten Hilfe
» Individuelle Rettungsschilder
» Erste-Hilfe-Produkte im Überblick
» Weitere Leitfäden zur Ersten Hilfe
» Unsere Qualitätsmarken im Bereich Erste Hilfe
Erste-Hilfe-Material Checkliste
Vorschaubild Erste-Hilfe-Material Checkliste
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Erste-Hilfe-Koffer

119 Artikel

Raster

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Erste-Hilfe-Schränke

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Augenspülungen

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Erste-Hilfe-Kennzeichnung

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Evakuierung

Pflaster und Pflasterspender

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Nachfüllmaterialien

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Erste-Hilfe-Stationen

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Sanitätsraumausstattung

Organisation der Ersten Hilfe – Das müssen Betriebe beachten

Unternehmen verantworten die Organisation der Ersten Hilfe in ihrem Betrieb. Sie müssen die organisatorischen, sachlichen und personellen Voraussetzungen schaffen, dass die Beschäftigten bei einem Arbeitsunfall Erste Hilfe erhalten und entsprechend dem Prinzip der Rettungskette versorgt werden.

Rechtsgrundlagen: §§ 3, 10 Arbeitsschutzgesetz, § 61 Bundesberggesetz, §§ 21, 23 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VII, §§ 3, 4 und 6 der Arbeitsstättenverordnung.


Erforderliche Einrichtungen und Sachmittel

Meldeeinrichtung für den Notruf

Es muss an jedem Ort im Betrieb möglich sein, auf dem schnellsten Weg Hilfe herbeirufen zu können. Dafür reicht meist ein Telefon, an dem die Notrufnummer gut sichtbar angebracht ist. Das Rettungszeichen „Notruftelefon“ weist daraufhin hin.

Rechtsgrundlagen: § 8 Abs. 2, § 25 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1), § 10 Abs. 1 Satz 3 Arbeitsschutzgesetz.


Notruftelefon

Erste-Hilfe-Material

Jeder Betrieb muss ausreichendes Erste-Hilfe-Material in Verbandskästen oder Verbandsschränken bereithalten, die gut und sofort erreichbar sind. Mit der Änderung der ASR A4.3 im Januar 2019 wurde ergänzend aufgenommen, dass Verbandkästen überall dort bereitzuhalten sind, wo die Arbeitsbedingungen dies erforderlich machen. Zum Erste-Hilfe-Material zählen Verbandsmaterial, entsprechende Hilfsmittel sowie die Rettungsdecke. Art, Menge und Aufbewahrungsort des Erste-Hilfe-Materials richten sich nach Betriebsgröße, der vorhandenen betrieblichen Gefahren sowie der Organisation des betrieblichen Rettungswesens. Das Rettungszeichen „Erste Hilfe“ zeigt an, wo sich das Erste-Hilfe-Material befindet.

Rechtliche Grundlage: § 25 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1), § 3 der Arbeitsstättenverordnung mit Abschnitt 4.3 des Anhangs zu $ 3 Abs. 1, Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.3 "Erste Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe".


Erste Hilfe

Anzahl der Verbandkästen mit Füllung laut DIN

Betriebsart Anzahl der Beschäftigten Kleiner Verbandskasten Großer Verbandskasten
Verwaltungs- und Handelsbetriebe 1 Bis zu 50 Beschäftigte 1
51 bis 300 Beschäftigte 1
301 bis 600 Beschäftigte 2
je 300 weitere Beschäftigte 1+
Herstellungs- und Verarbeitungsbetriebe 1 Bis zu 20 Beschäftigte 1
21 Bis zu 100 Beschäftigte 1
101 Bis zu 200 Beschäftigte 2
je 100 weitere Beschäftigte 1+
Baustellen 1 Bis zu 10 Beschäftigte 1
11 Bis zu 50 Beschäftigte 1
51 Bis zu 100 Beschäftigte 2
je 50 weitere Beschäftigte 1+

Verbandskästen nach DIN 13157 sind auch für Tätigkeiten im Außendienst einsetzbar.

Ein großer Verbandskasten nach DIN 13169 kann auch durch zwei kleine Verbandskästen DIN 13157 ersetzt werden.

Rettungsgeräte und Rettungstransportmittel

Der örtliche Rettungsdienst verfügt über die erforderlichen Rettungsgeräte und –transportmittel. Nur an Stellen, wo der Rettungsdienst verletzte Personen nicht direkt aufnehmen kann, weil sie zum Beispiel aus großer Höhe oder aus tiefen Schächten geborgen werden müssen, muss der Betrieb geeignete Rettungstransportmittel bereithalten. Das können Schleifkörbe, Höhentragen, Rettungsgurte oder Höhenrettungsgeräte sein. Rettungsgeräte werden verwendet, wenn bei besonderen Gefahren technische Maßnahmen wie Schneidgeräte oder Sprungtücher erforderlich sind. Rettungsschild „Krankentrage“ weist auf spezielle Rettungstransportmittel hin.

Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 3 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1).

Krankentrage

Organisatorische Voraussetzungen

Erste-Hilfe-Räume

Betriebe mit mehr als 1.000 Beschäftigten brauchen einen Erste-Hilfe-Raum, der entsprechend der Gefährdungsbeurteilung ausgestattet sein muss. Sind die Beschäftigten großen Gefährdungen ausgesetzt, muss schon bei einer Betriebsgröße von mehr als 100 Mitarbeitern ein Erste-Hilfe-Raum vorhanden sein, ebenso auf Baustellen, auf denen mehr als 50 Personen arbeiten.

Rechtsgrundlagen: § 25 Abs. 4 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1), § 6 der Arbeitsstättenverordnung und Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Erste Hilfe".

Unterweisung in Erster Hilfe

Jeder Mitarbeiter muss mindestens einmal im Jahr über die Erste-Hilfe-Einrichtungen und das richtige Verhalten bei Notfällen unterwiesen werden.

Rechtsgrundlage: § 4 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1).

Aufzeichnung von Erste Hilfe-Hilfe-Leistungen

Jede Erste-Hilfe-Leistung muss in einem Verbandbuch dokumentiert werden. Die Aufzeichnungen müssen mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.

Rechtliche Grundlage: § 24 Abs. 6 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1).


Personelle Voraussetzungen

Ersthelfer

Jedes Unternehmen muss Ersthelfer benennen, die im Notfall Erste Hilfe leisten können. Ersthelfer kann werden, wer eine neun Unterrichtseinheiten umfassende Ausbildung absolviert. Wer eine Ausbildung zum Rettungssanitäter oder in einem Gesundheitsberuf gemacht hat, kann ohne Ausbildung Ersthelfer werden. Die Zahl der zu benennenden Ersthelfer bemisst sich nach Betriebsart und –größe.

Rechtsgrundlagen: § 21 Abs.1 Sozialgesetzbuch VII, § 26 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1), § 10 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz.


Was tun bei einem Notfall?

  • Rufen Sie den Ersthelfer, damit er Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten kann.
  • Ist die Person ansprechbar, leitet der Ersthelfer die notwendigen Maßnahmen wie etwa Blutstillung oder Schockbekämpfung ein. Anschließend setzt den Notruf ab.
  • Ist die Person nicht ansprechbar, kontrollieren Sie den Atem.
  • Atmet das Notfallopfer normal, bringt der Ersthelfer es in stabile Seitenlage. Anschließend veranlasst er einen Notruf und führt dann die notwenigen Erste-Hilfe-Maßnahmen durch. Zudem wird regelmäßig der Atem kontrolliert
  • Atmet das Notfallopfer nicht normal, veranlasst der Ersthelfer sofort den Notruf. Dann führt er eine Herz-Druck-Massage und eine Mund-zu-Mund-Beatmung durch. Ist ein Automatisierter Externer Defibrillator vorhanden, benutzt er dieses nach Geräteanweisung.
  • Der Ersthelfer wartet bis der Rettungsdienst kommt und übergibt das Notfallopfer an diesen. Anschließend dokumentiert er die Erste-Hilfe-Maßnahmen im Verbandbuch.
  • Bei akuter Lebensgefahr ist übrigens jeder Mitarbeiter zur Ersten Hilfe verpflichtet, auch Personen die nicht zum Ersthelfer ausgebildet sind.

Die fünf W's des Notrufs

Der Notruf soll dem Rettungsdienst folgendes mitteilen:

Wo ist es passiert?

  • Genaue Angaben über den Ort des Geschehens, z. B. Notfallort, Straße, Betriebsteil, Etage.

Was ist passiert?

  • Kurze Schilderung des Geschehens, z. B. Erkrankung, Unfall, Feuer, eingeklemmte Personen, besondere Gefahren.

Wie viele Verletzte/Erkrankte?

  • Angaben über die Anzahl der Verletzten.

Welche Art von Verletzungen oder Erkrankungen liegen vor?

  • Angaben über Art und Schwere der Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände, z. B. ungefähre Verletzungsschwere, besondere Zustände, wie Bewusstlosigkeit, Schock, Atemstillstand.

Warten auf Rückfragen!

  • Abwarten, ob die Rettungsleitstelle weitere Angaben wünscht; legen Sie erst auf, wenn das Gespräch von der Leitstelle aus beendet wird.

Evakuierung und Rettung von Personen im Notfall

Evakuierung ist ein Teil der betrieblichen Notfallplanung. Allerdings gibt es hierbei keine allgemeine Lösung. Aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt sich ein Maßnahmenkatalog, der an die Bedürfnisse eines jeden einzelnen Unternehmens angepasst ist. Die zeitnahe Räumung aus Gebäuden oder sonstigen Gefahrenbereichen ist eine der wichtigsten Schritte für die Rettung und Sicherheit von Personen im Notfall. Hierzu empfiehlt es sich geeignete technische Evakuierungsmittel einzusetzen – siehe folgende Tabelle:

Produkt Transport Anwendung
Sitzend Liegend
Krankentrage X Rettung und Transport von Personen
Rettungstuch X Rettung aus beengten Raumverhältnissen, wie z .B. Treppenhaus
Rettungssitz X Rettung aus beengten Raumverhältnissen, wie z. B. über Aufzüge
Evakuierungsstuhl X X Sitzender oder liegender Personentransport

Rechtsgrundlagen

DGUV Vorschrift 1 (4. Kapitel, 3. Abschnitt Erste Hilfe):

§ 24 Allgemeine Pflichten des Unternehmers: Absatz 1, 3 und 5
§ 25 Erforderliche Einrichtungen und Sachmittel: Absatz 3

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV):

§ 4 Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten: Absatz 4

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):

§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers: Absatz 1 und 2
§ 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen: Absatz 1 und 2

Individuelle Rettungsschilder

Erstellen Sie individuelle Rettungsschilder, wie Notausgangsschilder, Sammelplatz Schilder und vielen anderen, selbst nach Ihren Bedürfnissen.



SETON Erste-Hilfe-Produktüberblick

Erste-Hilfe-Kennzeichnung und -Aushänge

Was ist zu tun? Wer ist Ersthelfer? Welche Nummer muss ich wählen? Im Notfall zählt jede Sekunde. Berufsgenossenschaftliche Aushänge und Erste-Hilfe-Kennzeichnungen helfen Ihnen, richtig zu reagieren und schnell Hilfe zu holen.

Erste-Hilfe-Koffer, -Schränke und -Füllungen

Verbandmaterial richtig aufbewahrt und bei Bedarf sofort griffbereit. Wählen Sie aus unserem umfangreichen Sortiment zwischen mobilen und stationären Erste-Hilfe-Produkten mit Inhalten angepasst an Ihren speziellen Bedarf. Bei SETON finden Sie Füllungen nach DIN 13169 und DIN 13157 sowie für spezielle Berufsgruppen und Nachfüllmaterialien .

Augen- und Körperspülprodukte

Behalten Sie die Sicherheit im Auge! Verätzungen und Fremdkörper schädigen die Augen innerhalb weniger Sekunden und können dauerhafte Schäden hinterlassen. Mit der richtigen Augenspülung sorgen Sie für die notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen. Zur Gewährleistung einer kompetenten Erstversorgung eignen sich Augen-Notfallpläne .

Der Kontakt mit Säuren und Alkali verändert den pH-Wert im Auge. Eine Augenspülung mit hat auf den pH-Wert kaum Einfluss. Spült man dagegen mit einer , wird binnen weniger Sekunden der pH-Wert wirkungsvoll neutralisiert und dauerhafte Schäden an der Hornhaut können vermieden werden.

Ausstattung für Sanitätsräume

Durch sorgfältig ausgestattete Sanitätsräume sorgen Sie für eine professionelle Erstversorgung und schaffen für den Betroffenen eine optimale Behandlungssituation. Neben der Grundausstattung in Form von Sanitätsliegen, Erste-Hilfe-Schränken, Krankentragen und Wolldecken finden Sie bei SETON ein zusätzliches Online-Sortiment für Sanitätsräume. Weitere Informationen finden Sie außerdem auf unserer Infoseite "Ausstattung von Erste-Hilfe-Räumen".

Beatmungshilfen

Eine sofortige Beatmung kann bei entsprechend schwerwiegenden Fällen die einzige Chance sein, das Leben des Betroffenen zu retten. Eine Beatmungshilfe ermöglicht eine komfortable Mund-zu-Mund-Beatmung ohne direkten Kontakt mit Gesicht und Schleimhäuten des Patienten. Somit wird ein potentielles Infektionsrisiko minimiert.


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Unsere Qualitätsmarken im Bereich Erste Hilfe


Fachbeiträge Erste Hilfe

Sachgerechtes Entsorgen von gebrauchten Atemschutzmasken und Einmalhandschuhen

09.03.2021 10:49

Einwegschutzhandschuhe, meist aus Nitril oder Vinyl, kommen in vielen Betrieben und sonstigen Einrichtungen zum Einsatz, in der Lebensmittelverarbeitung ebenso wie in der chemischen Industrie oder in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegediensten. Die Zahl der zu entsorgenden Handschuhe geht in Deutschland pro Jahr in die Milliarden. In Coronazeiten hat sich der Verbrauch an Handschuhen durch verschärfte Hygienevorschriften noch einmal deutlich erhöht. Das gilt in noch größerem Ausmaß für Atemschutzmasken oder den Mund-Nasen-Schutz. Wurden die Masken vorher nur in einigen wenigen industriellen oder medizinischen Bereichen als Persönliche Schutzausrüstung (FFP1/2/3-Masken) oder als OP-Masken zur Reduzierung der Tröpfcheninfektion getragen, so benutzt sie mittlerweile nahezu die gesamte Bevölkerung.


Schutzhandschuhe – Richtig Anziehen, Ausziehen und Entsorgen

11.02.2021 09:11

Momentan sehen wir sie überall im Einsatz – Schutzhandschuhe. Wurden sie vorher vorwiegend in Bereichen der Lebensmittelindustrie, Chemie, Krankenhaus oder dem Pflegedienst verwendet, gehören sie mittlerweile für immer mehr Menschen zur täglichen "Schutz Routine" im Alltag. Die besten Schutzhandschuhe sind aber nur dann von Nutzen, wenn man diese auch sachgerecht anwendet und verwendet. Nur wenn sie richtig angezogen, getragen, ausgezogen und entsorgt werden, können sie die Hände auch wirklich effektiv schützen. Zudem wird somit die Kontaminations- und Infektionsgefahr vom Anfang bis zum Ende der Tragezeit verringert. Unsere Handschuh-Anleitung zum richtigen und sterilen Tragen von Schutzhandschuhen/Einmalhandschuhen zeigt, welche Grundregeln es zu beachten gibt, sowohl beim Anziehen, als auch beim Ausziehen und Entsorgen.


Herzinfarkt: Der Tod aus dem Nichts

09.09.2020 07:30

Rund 47.000 Menschen starben im Jahr 2017 in Deutschland an einem Herzinfarkt. Damit ist dieses auch Myokardinfarkt genannte Ereignis eine der häufigsten krankheitsbedingten Todesursachen. Bei rund 300.000 Herzinfarkten pro Jahr liegt die Überlebenschance statistisch bei rund 85 Prozent. Das Risiko einen Infarkt zu erleiden, steigt bei einer entsprechenden Lebensführung: Zu viel Alkohol, Rauchen, zu wenig Bewegung und ungesunde Ernährung.