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Frachtbriefe nach HGB und CMR
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Der Frachtbrief ist ein Beförderungsdokument für den Frachtvertrag nach Handelsgesetzbuch (§ 407 HGB). Der begleitende Frachtführer hat dieses Dokument stets mit sich zu führen, um sich damit eindeutig als Besitzer des Gutes auszuweisen. Die Inhaber der jeweiligen Kopien werden als Eigentümer bzw. Verfrachter der Ware ausgewiesen. Im europäischen Güterverkehr wird dies durch einen sog. CMR-Frachtbrief geregelt. Er ist zwingend notwendig für alle Transporte in die Mitgliedsstaaten der sog. Convention on the Contract for the International Carriage of Goods by Road (CMR). Beschriftungsmöglichkeiten Schnelltrennsatz, 579501, 579504, 579507 Mit Kugelschreiber per Hand, Schreibmaschine oder Nadeldrucker (Einzelblatteinzug). Beschriftungsmöglichkeiten Endlossatz, 579502, 579505 Mit Nadeldrucker (Stachelwalze, selbstdurchschreibend). Beschriftungsmöglichkeiten Einzelsätze für Laserdrucker, 579503, 579506, 579508 Für alle gängigen DIN-A4-Laserdrucker (Einzelblatteinzug). Wichtig: Der Güterverkehrsfrachtbrief (579501 − 579503) beruht auf deutscher Gesetzgebung. Güterverkehrsfrachtbriefe für den nationalen Güterverkehr, 579501 - 579503Schnelltrennsatz, 3-fach, selbstdurchschreibend, 579501
Endlossatz, 3-fach, selbstdurchschreibend, Lochrand, 570502
Einzelsatz für Laserdrucker, 3-fach, 579503
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