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Kennzeichnung für Laserklassen nach EN 60 825-1/VDE 0837 Teil 1 2003-10
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Die EN-Norm EN 60 825-1/VDE 0837 Teil 1 2003-10 gibt Hinweise zur Klassifizierung und Kennzeichnung der Laser und teilt die Laser in folgende Klassen: 1, 1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4. Sie hat die Laserklassen-Kennzeichnung nach BGV B 2 (Stand 1997) ersetzt. Seit 1. Januar 2004 müssen Laser, die neu in den Verkehr gebracht werden, nach der neuen DIN EN 60 825-1/VDE 0837 Teil 1 2001-11 klassifiziert werden. Eine Pflicht zur Klassifizierung nach den neuen Laserklassen für vorhandene Lasereinrichtungen und solche, die bis zum 31. Dezember 2003 in Betrieb genommen wurden, besteht nicht. Für sie gilt weiterhin die Kennzeichnungsvorschrift nach BGV B 2.
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