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Sanitäts- und Untersuchungsliegen
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Sanitäts- und Untersuchungsliegen
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Nach den gültigen Unfallverhütungsvorschriften und der Arbeitsstätten-Verordnung (AStVO) besteht in allen Industrie- und Verwaltungsbetrieben die Pflicht zur Bereithaltung von Sanitätsliegen. Art und Beschaffenheit der einzelnen Sanitätsliegen sind in § 31 AStVO (Ruheraumliegen) und § 39 / 49 AStVO (Untersuchungs- und Massageliegen − Erste-Hilfe-Räume in Betrieben) geregelt. Sanitäts- und Untersuchungsliegen, 185007 - 185009
Sanitätsliege, 185007 Kopfteil verstellbar, Beine einklappbar Höhe: 50 cm
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