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Gefahrensymbole "Ätzwirkung", GHS 05 gemäß GHS-/CLP-Verordnung

Gefahrstoffetiketten "Ätzwirkung" von SETON zur Gefahrstoffkennzeichnung.
Kennzeichnen Sie Gefahrstoffe, von denen Ätz- und Verätzungsgefahren ausgehen, gemäß GHS-/CLP-Verordnung. Das Gefahrensymbol "Ätzwirkung" wird abhängig von der Einstufung nach Gefahrenklassen für physikalische Gefahren sowie für Gesundheitsgefahren in Kombination mit den Signalwörtern "Achtung" und "Gefahr" genutzt. SETON bietet Ihnen Gefahrensymbole "Ätzwirkung" gemäß GHS-/CLP-Verordnung als Etiketten in verschiedenen Größen und Lieferformen.
Gefahrensymbol-Nummer: GHS 05 "Ätzwirkung"
Gefahrenklassen:
- Ätzung der Haut
- Schwere Augenschädigung/-reizung (Kateogrie 1)
- Auf Metalle korrosiv wirkende Stoffe

 
2,50 €

zzgl. MwSt und Versandkosten

Menge

Mengenrabatt für Art.-Nr. 5099011003

Preis/Stück
netto in €
inkl. MwSt. in €

Gefahrstoffsymbole gemäß EU-GHS/CLP-Verordnung

  • NEU − Jetzt auch in weiteren Größen erhältlich
  • Unabdingbar bei der Herstellung und Lagerung von Gefahrstoffen
  • Alle neuen Symbole gemäß EU-Verordnung
  • Kennzeichnen Sie entsprechend den gesetzlichen Vorschriften

Materialien: 509901 - 509912: Vinylfolie
 509913, 509914: Polyesterfolie, laminiert
Materialfarbe: Weiß
Aufdruckfarbe: Schwarz/Rot
Lieferformen: Einzeletikett, auf Bogen, auf Rolle

Hinweis: Auslieferung erfolgt nach aktuell gültiger Verordnung. GHS-Gefahrstoffsymbole (außer Detail-Nr. 1006) dürfen nur zusammen mit den Signalwörtern „Gefahr“ oder „Achtung“ verwendet werden.

GHS - weitere Informationen
   

Unser Angebot richtet sich an Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe in Deutschland.
Alle genannten Preise sind Netto-Preise, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zzgl. Frachtkosten, soweit nicht anders ausgewiesen.
Angebote freibleibend. Irrtümer vorbehalten.

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