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Überwachungskameras / Alarme

Videoüberwachung und Alarme werden überwiegend zur Verhinderung von Einbruch und unbefugtem Zutritt eingesetzt. Da beim Einsatz von Videoüberwachungssystemen personenbezogene Daten verarbeitet werden, sind im Vorfeld datenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten und diesbezügliche Erfüllungskriterien einzuhalten. So besteht die Pflicht, vor der Kamerainstallation eine sogenannte Interessenabwägung durchzuführen und die Rechtmäßigkeitstatbestände zu erfüllen.

Rechtliche Grundlage für den Einsatz von Videoüberwachung ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Im SETON Online-Shop finden Sie ein breites Angebot zu Videoüberwachung und Alarmen sowie auch Funk-Türgongs, Türstopper oder akustische Trittmatten mit Alarmfunktion, die für den Einsatz an Eingangstüren zu Kunden- oder Lagerräumlichkeiten bestimmt sind.

Weitere Informationen: Kaufberatung: Überwachungskamera / Alarme, Häufige Fragen, Vorschriften

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Kaufberatung: Videoüberwachungen und Alarme

Der Einsatz von Videoüberwachung und Alarmen hat das vorrangige Ziel, das Betriebsgelände vor unbefugtem Zutritt zu schützen. Bestellen Sie jetzt eine Überwachungskamera mit Live-Übertragung auf Handy/Smartphone oder PC und ergänzen Sie es mit einem Fensteralarm oder einem Türalarm.

Netzwerkarchitektur für Überwachungskamera mit Live-Übertragung auf Handy/Smartphone und PC

Datenschutz und Erfüllungskriterien zum Einsatz von Videoüberwachung

Eine Videoaufzeichnung dokumentiert den konkreten Aufenthaltsort einer Person zu einem bestimmten Zeitpunkt. Diese Lagereinrichtung ist ein weitreichender Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und deshalb an die Erfüllung datenschutzrechtlicher Bestimmungen gebunden. Gemäß Vorschrift besteht für Videoüberwachungssysteme eine Hinweispflicht, die mit der Anbringung von Hinweisschildern zur Videoüberwachung erfüllt wird.

Für den Einsatz jeglicher Überwachungskamera (z.B. Überwachungskamera innen, Überwachungskamera kabellos oder Funkkamera) muss ein berechtigtes Interesse vorliegen (Kriterium des berechtigten Interesses). Dieses muss dadurch belegt werden, dass zur Videografie keine alternativen und ebenso zweckmäßigen Sicherheitsmaßnahmen existieren (Kriterium der Erforderlichkeit). Generell müssen die Sicherheitsinteressen des Betreibers gegenüber den schutzpflichtigen Grundfreiheiten der videografierten Person überwiegen (Kriterium der Interessenabwägung).

Montierte Überwachungskamera innen

Türalarm und Fensteralarm: Alarmanlagen mit breitem Einsatzspektrum

Alarme erzeugen durch ihre lautstarke Tongebung eine Signalwirkung in ihrer Umgebung und dienen typischerweise dem Einbruchschutz. Darüber hinaus entfalten Alarmanlagen bereits im Vorfeld eine abschreckende Wirkung, sodass neben echten Alarmanlagen auch Alarmsirenen-Dummys eine gute Alternative darstellen. Zudem gibt es Anlagen, die bei Türöffnungen ertönen. Solche Alarme eignen sich insbesondere für Kunden- oder Lagerräume. Videoüberwachung und Alarme kaufen Sie bei SETON.

Der Unterschied zwischen Videoüberwachung und Alarmanlage

Beide Produkte stellen Sicherheit und Abschreckung in den Fokus, dennoch gibt es einen bedeutenden Unterschied, der den Kaufentscheidungsprozess stark beeinflussen kann. Das Hauptaugenmerkmal der Überwachungskamera ist die visuelle Aufzeichnung aller Aktivitäten auf und im Betriebsgelände. Dies führt zu mehr Schutz und Kontrolle. Videoaufzeichnungen können auch im späteren Verlauf nachverfolgt werden. Doch manchmal ist die nachträgliche Dokumentation schon zu spät.

Für die zusätzliche Sicherheit können Alarmanlagen hinzugezogen werden. Hierbei wird nicht nur optisch überwacht, sondern auch eine akustische Warnung sofort ausgelöst. Der Alarm führt bei unautorisierten Zugriffen zu einer sofortigen Reaktion. Die Anschaffung beider Arten hängt von den individuellen Sicherheitsanforderungen ab. Oftmals ist eine Kombination aus Videoüberwachung und Alarmanlage die optimale Wahl für die Vorbeugung und schnelle Reaktion von Sicherheitsbedrohungen.

Installierter Türalarm
Alarmanlage an Gebäude

Nützliche Zusatzprodukte

Um die Hinweisschilder zur Videoüberwachung anzubringen, können Sie im SETON Online-Shop die notwendigen Befestigungs- und Montagematerialien erwerben. Hierzu zählen Rohrpfosten, Bodenanker und Schilderschellen. Darüber hinaus stellen Betreten / Zutritt verboten Schilder eine vorgelagerte Möglichkeit dar, um Unbefugte auf das für einen bestimmten Bereich geltende Zutrittsverbot hinzuweisen.

Häufig gestellte Fragen

Wie muss eine Videoüberwachungsanlage ausgerichtet sein?

Das oberste Gebot bei der Ausrichtung einer Überwachungskamera ist, diese nur auf das eigene, private Gelände zu beschränken. Nachbargrundstücke oder öffentliches Gelände dürfen nicht von der Videoüberwachung erfasst werden. Ansonsten können diese, unter der Einhaltung der DSGVO, innerhalb des eigenen Parkplatzbereiches, Ein-/Ausgängen oder im Lager angebracht werden. Zu beachten ist noch die Spiegelung im Bild, falls Überwachungsspiegel vorhanden sind.

Ist die Tonaufzeichnung bei Videoüberwachung rechtlich zulässig?

Die Tonaufzeichnung bei Videoüberwachung ist rechtlich nicht zulässig. Dies hat zur Folge, dass eine integrierte Tonaufzeichnungsfunktion bei Überwachungskameras wie einer Funkkamera oder einer Überwachungskamera mit Live-Übertragung auf Handy/Smartphone oder PC während der Aufzeichnung in jedem Fall deaktiviert sein muss. Videoüberwachung und Alarme bestellen Sie hier bei SETON.

Was ist beim Einsatz einer Kamera-Attrappe zu beachten?

Eine Überwachungskamera-Attrappe sollte der echten Überwachungskamera in Bezug auf die Abschreckungswirkung in nichts nachstehen. Um dies zu erreichen, muss sie nach außen hin auch dieselben rechtlichen Bestimmungen erfüllen, damit keinerlei Zweifel an der Echtheit aufkommen. Es ist deshalb wichtig, die Kamera-Attrappe realistisch, d.h. auf eine private und vom öffentlichen Bereich klar abgegrenzte Fläche auszurichten und gleichermaßen Hinweisschilder anzubringen.

Ausrichtung einer Kamera-Attrappe

Was bedeutet "Interessenabwägung" bei Überwachungskameras?

Bevor eine Überwachungskamera installiert wird, hat eine rechtlich vorgeschriebene Interessenabwägung zu erfolgen. Das bedeutet, das berechtigte Interesse des Verantwortlichen, der die Kamera installieren möchte, ist den schutzwürdigen Interessen (u.a. Freiheitsrechte, Recht auf informationelle Selbstbestimmung) der vom Einsatz der Videokamera betroffenen Personen gegenüberzustellen. Die Videokamera darf installiert werden, wenn die Sicherheitsinteressen des Verantwortlichen überwiegen und alternative Sicherheitsmaßnahmen nicht ausreichen.

Gesetzliche Regelungen und Vorschriften

Die Grundlage für den rechtmäßigen Einsatz von Systemen zur Videoüberwachung stellt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dar. Die Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung ergibt sich hier aus den Rechtmäßigkeitstatbeständen des Art. 6 Absatz 1 Satz 1 DSGVO und der aus Art. 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe f DSGVO resultierenden Interessenabwägung im Vorfeld einer Videoüberwachung. Gemäß Art. 12 ff. DSGVO ist auf Videoüberwachung hinzuweisen.

Fachbeiträge Videoüberwachung

Muss ich auf Videoüberwachung hinweisen – ja oder nein?

19.02.2018 03:26

… die Antwort auf diese Frage ist umstritten. Sie lässt sich nicht zu 100 % beantworten, da es unterschiedliche Aspekte zu beachten gilt. Entsprechend kann die Frage nach der Videoüberwachung-Hinweispflicht nur beantwortet werden, wenn Regularien, Gründe, Vor- und Nachteile sowie die betroffenen Personen(gruppen) einer Videoüberwachung hinterfragt werden. Vor allem muss auch zwischen einer Überwachung im privaten und öffentlichen Bereich unterschieden werden, ebenso wie die Art und Weise der Kennzeichnung. Gehen wir Schritt für Schritt vor: Was bedeutet Videoüberwachung überhaupt? Grundsätzlich bedeutet es, dass eine Person, ein Gegenstand, ein Gebäude oder ähnliches gezielt überwacht wird – i. d. R. durch ein digitales Medium, wie eine Videokamera (eine der häufigsten Formen). Die Folge ist, dass Bilder von genannten Subjekten und Objekten für andere Personen sichtbar sind. Grundlegend dienen sie der reinen Informationserhebung. Häufig ist der Begriff “Überwachung” aber negativ behaftet. Nüchtern betrachtet, kann damit eine Beobachtung und Kontrolle verbunden werden. Allerdings kann sich dahinter auch der Aspekt Sicherheit verbergen. Und genau das ist im Normalfall die Intention bei einer Videoüberwachung. Unabhängig davon, ob sie sich auf den privaten oder öffentlichen Bereich bezieht.


Die Videoüberwachung in aller Munde – was gilt nun?

12.12.2016 12:20

Der Begriff Videoüberwachung ist für den normalen Bürger oft ein Schreckgespenst, aber für viele Betriebe und Behörden unabdinglich, um Straftaten vorzubeugen und aufzuklären. Werden Videokameras im Betrieb aufgehängt, ist es wichtig die Bestimmung zu beachten und die richtige Beschilderung an den richtigen Orten einzusetzen.