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Ein Verbotsschild dient als strikter Hinweis auf eine zu unterlassende Handlung. Kennzeichnen Sie nach BGV A8 (VBG 125), ASR A1.3, DIN 4844. Ob "Rauchen verboten", "Offenes Licht verboten" oder "Zutritt für Unbefugte verboten" - Sie finden bei uns eine große Auswahl an vorschriftsmäßigen Verbotszeichen für Ihr Unternehmen.
Zudem bieten wir zahlreiche praxiserprobte Verbotsschilder, wie z.B. "Hunde-Verbot" und "Fotografierverbot" an. Alle Verbotszeichen sind als Aluminiumschilder, Kunstoffschilder oder als Aufkleber für den Innen- und Außenbereich in verschiedenen Größen erhältlich.